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Ist Übersetzer ein freier Beruf?
Gewerbe und Freiberufler

Die meisten von uns sind als Übersetzer und Dolmetscher ausschließlich Frei- berufler, da diese Berufe in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu den freiberuflichen Tä- tigkeiten gezählt werden (sogenannte „Katalogberufe“) und in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig sind.In aller Regel sind Übersetzer freiberuflich tätig, da es sich um einen so genannten Katalogberuf handelt. Die Freiberuflichkeit muss vom Finanzamt anerkannt werden. Ein entsprechendes Hochschulstudium ist der einfachste Weg, um diesen Status zu nutzen.Dein Nettogehalt als Übersetzer/in hängt von Faktoren wie deiner Steuerklasse und Freibeträgen ab. Vereinfacht kannst du mit etwa 48 bis 65 Prozent deines Bruttogehalts rechnen, wenn du Vollzeit arbeitest. Somit verdienst du als Übersetzer/in ungefähr 17.712 € – 23.985 € netto im Jahr.

Kann jeder dolmetschen : Wichtig zu wissen: Die Berufsbezeichnung „Dolmetscher“ ist in Deutschland nicht geschützt. Demnach kann sich jeder so betiteln und als Dolmetscher arbeiten.

Wann ist man ein Freiberufler

Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz üben Freiberufler eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit selbstständig aus. Voraussetzung dafür ist eine besondere berufliche Qualifikation, schöpferische Begabung oder fachliche Eignung.

Was sind keine Freiberufler : Tätigkeiten, die nicht zu den im Gesetz aufgezählten Berufen gehören oder als ähnlich anerkannt sind, sind nicht freiberuflich. Dazu gehören z. B. die Ausübung eines Gewerbes, der Betrieb einer Land- oder Forstwirtschaft und die Verwaltung eigenen Vermögens.

Übersetzer sind in Deutschland nicht geschützt. Grundsätzlich kann sich jede/-r so nennen und auf diesem Gebiet arbeiten.

Die Dolmetscher Ausbildung

Es ist auch möglich statt eines Studiums eine Ausbildung im Bereich der Sprachwissenschaften zu machen. Schulen wie zum Beispiel die Euro-Akademie bieten Ausbildungen die sich „Ausbildung Fremdsprachenkorrespondent“ oder ähnlich nennen an.

Was brauche ich um als Übersetzer zu arbeiten

Vorausgesetzt wird in der Regel eine bereits abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf sowie eine längere Berufstätigkeit. An sogenannten Fachakademien kann man auch eine klassische Ausbildung zum Übersetzer machen, diese ist aber nicht in allen Bundesländern gesetzlich geregelt.Wer in Deutschland übersetzen oder dolmetschen möchte, darf das tun. „Übersetzer“ und „Dolmetscher“ sind keine geschützten Berufsbezeichnungen, jeder kann sich so nennen und entsprechende Dienstleistungen anbieten.Als Angehörige freier Berufe bezeichnet man Menschen, die einen freien Beruf ausüben. Dazu gehören z. B. Ärzte, Hebammen, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Notare, Unternehmensberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure, Journalisten und Dolmetscher.

Das Steuerrecht definiert in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) die freiberufliche Tätigkeit als: "selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit". Außerdem werden beispielhaft einige "Katalogberufe" aufgezählt.

Woher weiß ich ob ich als Freiberufler eingestuft wurde : Als freiberuflich im Sinne des Einkommesteuergesetzes gilt die „selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“.

Kann man ohne Studium Übersetzer werden : Da der Begriff Dolmetscher jedoch nicht geschützt ist, kann jeder sein Glück auch ohne Ausbildung oder Studium versuchen. Allerdings ist für viele, die einen Dolmetscher-Dienst in Anspruch nehmen ganz besonders wichtig, dass der Sprachexperte auch nachweislich Kenntnis von seinem Fach hat.

Wie werde ich staatlich anerkannter Übersetzer

Werden Sie in 4 Schritten zum vereidigten Übersetzer.

  1. 1 – Werden Sie zuerst zum professionellen Übersetzer. Um vereidigte Übersetzer zu werden, müssen Sie natürlich mindestens eine Fremdsprache perfekt beherrschen.
  2. 2 – Berufserfahrung sammeln.
  3. 3 – Beantragung bei der Staatsanwaltschaft.
  4. 4 – Den Eid ablegen.


Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz üben Freiberufler eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit selbstständig aus. Voraussetzung dafür ist eine besondere berufliche Qualifikation, schöpferische Begabung oder fachliche Eignung.Informieren Sie sich dazu am besten beim Institut für Freie Berufe, Ihrem Berufsverband oder einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater. Übrigens: Nicht der Berufsabschluss entscheidet darüber, ob Sie freiberuflich sind oder ein Gewerbe betreiben, sondern Ihre tatsächliche Tätigkeit.

Was gehört zu den freien Berufen : Das Steuerrecht definiert in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) die freiberufliche Tätigkeit als: "selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit". Außerdem werden beispielhaft einige "Katalogberufe" aufgezählt.