Hierzu raten wir Ihnen insbesondere Einsicht ins Handelsregister (www.handelsregister.de) zu nehmen, Branchenadressbücher zu durchsuchen und Suchmaschinen im Internet zu nutzen. Weiter sollten Sie Einsicht ins Markenregister (www.dpma.de) nehmen und überprüfen, ob der Wunschname bereits markenrechtlich geschützt ist.Wenn du möchtest, kannst du durch deine örtliche Industrie- und Handelskammer deinen Wunsch-Firmennamen prüfen lassen. Für etwa 45 € erhältst du eine Einschätzung zur Eintragungsfähigkeit. Deine zuständige IHK findest du auf der zentralen Website der IKK.Auf der Seite www.handelsregister.de hat man die Möglichkeit sich über Unternehmen zu informieren. Hierzu muss man auf den Reiter „normale Suche“ gehen. Nun hat man die Möglichkeit, Informationen zu dem Unternehmen einzugeben. Am einfachsten ist die Suche mittels der Registernummer und dem Registergericht.
Kann ich meine Firma nennen wie ich will : Eine Unternehmensbezeichnung ohne den Namen des Inhabers ist demnach unzulässig. Es ist jedoch zulässig, eine Ergänzung durch einen Fantasie-, Bran- chen- oder Sachnamen vorzunehmen. Erlaubt sind zudem zusätzliche Branchenbezeichnun- gen, die auf die Produk- te oder Leistungen hin- weisen.
Wie lange ist ein Firmenname geschützt
Die Eintragung der Marke erfolgt bei DPMA und EUIPO regelmäßig nur für die Dauer von zehn Jahren. Danach muss kostenpflichtig eine Verlängerung beantragt werden. Andernfalls wird die Eintragung der Marke gelöscht. Infos hierzu finden sich auf der Website des DPMA und des EUIPO.
Welche Firmennamen sind nicht zulässig : Die Geschäftsverhältnisse und Haftungsverhältnisse müssen durch den Zusatz der Rechtsform im Firmennamen ersichtlich sein. Der Firmenname darf nicht irreführend sein. Ein Firmenname, der Begriffe wie Institut, Finanz, Bio, Zentrum, Bank oder Europäisch enthält, ist deshalb häufig unzulässig.
Die Firmenausschließlichkeit ist ein Grundsatz des Firmenrechts und bedeutet, dass sich eine neue Firma an demselben Ort von bereits bestehenden Namen (Firma) eindeutig unterscheiden muss. Dies ist erforderlich, damit eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann. Gesetzlich geschützt wird der Firmenname zum einen durch das Bürgerliche Recht bei tatsächlicher Verwendung. Zum anderen wird der Firmenname durch das Handelsrecht nach Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister geschützt.
Was kann man im Handelsregister kostenlos einsehen
Im Deutschen Unternehmensregister können Sie kostenlos und ohne Registrierung nach allen wichtigen veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen suchen und haben Zugriff auf das elektronische Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister.Benötigen Sie einen amtlichen Handelsregisterauszug, müssen Sie diesen direkt beim zuständigen Amtsgericht anfragen. Die Anfrage können Sie dort persönlich oder schriftlich stellen. Für den amtlichen Ausdruck mit Siegel und Unterschrift fallen Gerichtsgebühren an.Wenn Sie einen Firmennamen suchen, sind folgende Aspekte zu beachten:
Der Firmenname sollte Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen.
Die Geschäftsverhältnisse und Haftungsverhältnisse müssen durch den Zusatz der Rechtsform im Firmennamen ersichtlich sein.
Der Firmenname darf nicht irreführend sein.
Welcher Name ist für das Unternehmen zulässig Es ist keine Firmierung erlaubt. Der Name Ihres Kleingewerbes muss den Vor- und Nachnamen des Inhabers enthalten. Ein Hinweis auf die Branche oder Tätigkeit ist allerdings erlaubt – z.B. "Kurzwarenhandel Max Mustermann".
Ist ein Firmenname automatisch geschützt : Automatischer Schutz ohne Eintragung ins Markenregister: Der Schutz der geschäftlichen Bezeichnung entsteht grundsätzlich ab der erstmaligen Ingebrauchnahme im geschäftlichen Verkehr. Bei Firmen und juristischen Personen ist dies in der Regel die Eintragung in das Handelsregister.
Ist mein Name rechtlich geschützt : Grundsätzlich sind die Rechte am eigenen Namen geschützt. Gerade beim Thema Firmennamen kann es jedoch zu Überschneidungen verschiedener Rechte kommen. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das Markenrecht, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Handelsgesetzbuch enthalten die Säulen der Namensrechte.
Wo kann ich sehen ob ein Firmenname geschützt ist
Wer einen Firmennamen prüfen möchte, um auszuschließen, dass dieser bereits verwendet wird oder markenrechtlich geschützt ist, kann dafür Folgendes nutzen:
Internet-Suchmaschinen wie Google.
Unternehmensregister.
Bundesanzeiger.
Genios.
App-Stores.
Telefonverzeichnisse.
Titelschutzanzeiger.
Datenbanken von DPMA, EUIPO und WIPO.
Dies ist eine Leistung der Justiz. Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar.Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform für die Zugänglichmachung von Unternehmensdaten. Hier werden veröffentlichungspflichtige Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt.
Kann man das Handelsregister kostenlos einsehen : Durch das Inkrafttreten der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ab August 2022 sind Handelsregisterauszüge nun kostenlos. Hier bekommen Sie Zugang.
Antwort Ist der geschäftsname noch frei? Weitere Antworten – Ist der Unternehmensname noch frei
Hierzu raten wir Ihnen insbesondere Einsicht ins Handelsregister (www.handelsregister.de) zu nehmen, Branchenadressbücher zu durchsuchen und Suchmaschinen im Internet zu nutzen. Weiter sollten Sie Einsicht ins Markenregister (www.dpma.de) nehmen und überprüfen, ob der Wunschname bereits markenrechtlich geschützt ist.Wenn du möchtest, kannst du durch deine örtliche Industrie- und Handelskammer deinen Wunsch-Firmennamen prüfen lassen. Für etwa 45 € erhältst du eine Einschätzung zur Eintragungsfähigkeit. Deine zuständige IHK findest du auf der zentralen Website der IKK.Auf der Seite www.handelsregister.de hat man die Möglichkeit sich über Unternehmen zu informieren. Hierzu muss man auf den Reiter „normale Suche“ gehen. Nun hat man die Möglichkeit, Informationen zu dem Unternehmen einzugeben. Am einfachsten ist die Suche mittels der Registernummer und dem Registergericht.
Kann ich meine Firma nennen wie ich will : Eine Unternehmensbezeichnung ohne den Namen des Inhabers ist demnach unzulässig. Es ist jedoch zulässig, eine Ergänzung durch einen Fantasie-, Bran- chen- oder Sachnamen vorzunehmen. Erlaubt sind zudem zusätzliche Branchenbezeichnun- gen, die auf die Produk- te oder Leistungen hin- weisen.
Wie lange ist ein Firmenname geschützt
Die Eintragung der Marke erfolgt bei DPMA und EUIPO regelmäßig nur für die Dauer von zehn Jahren. Danach muss kostenpflichtig eine Verlängerung beantragt werden. Andernfalls wird die Eintragung der Marke gelöscht. Infos hierzu finden sich auf der Website des DPMA und des EUIPO.
Welche Firmennamen sind nicht zulässig : Die Geschäftsverhältnisse und Haftungsverhältnisse müssen durch den Zusatz der Rechtsform im Firmennamen ersichtlich sein. Der Firmenname darf nicht irreführend sein. Ein Firmenname, der Begriffe wie Institut, Finanz, Bio, Zentrum, Bank oder Europäisch enthält, ist deshalb häufig unzulässig.
Die Firmenausschließlichkeit ist ein Grundsatz des Firmenrechts und bedeutet, dass sich eine neue Firma an demselben Ort von bereits bestehenden Namen (Firma) eindeutig unterscheiden muss. Dies ist erforderlich, damit eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann.

Gesetzlich geschützt wird der Firmenname zum einen durch das Bürgerliche Recht bei tatsächlicher Verwendung. Zum anderen wird der Firmenname durch das Handelsrecht nach Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister geschützt.
Was kann man im Handelsregister kostenlos einsehen
Im Deutschen Unternehmensregister können Sie kostenlos und ohne Registrierung nach allen wichtigen veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen suchen und haben Zugriff auf das elektronische Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister.Benötigen Sie einen amtlichen Handelsregisterauszug, müssen Sie diesen direkt beim zuständigen Amtsgericht anfragen. Die Anfrage können Sie dort persönlich oder schriftlich stellen. Für den amtlichen Ausdruck mit Siegel und Unterschrift fallen Gerichtsgebühren an.Wenn Sie einen Firmennamen suchen, sind folgende Aspekte zu beachten:
Welcher Name ist für das Unternehmen zulässig Es ist keine Firmierung erlaubt. Der Name Ihres Kleingewerbes muss den Vor- und Nachnamen des Inhabers enthalten. Ein Hinweis auf die Branche oder Tätigkeit ist allerdings erlaubt – z.B. "Kurzwarenhandel Max Mustermann".
Ist ein Firmenname automatisch geschützt : Automatischer Schutz ohne Eintragung ins Markenregister: Der Schutz der geschäftlichen Bezeichnung entsteht grundsätzlich ab der erstmaligen Ingebrauchnahme im geschäftlichen Verkehr. Bei Firmen und juristischen Personen ist dies in der Regel die Eintragung in das Handelsregister.
Ist mein Name rechtlich geschützt : Grundsätzlich sind die Rechte am eigenen Namen geschützt. Gerade beim Thema Firmennamen kann es jedoch zu Überschneidungen verschiedener Rechte kommen. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das Markenrecht, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Handelsgesetzbuch enthalten die Säulen der Namensrechte.
Wo kann ich sehen ob ein Firmenname geschützt ist
Wer einen Firmennamen prüfen möchte, um auszuschließen, dass dieser bereits verwendet wird oder markenrechtlich geschützt ist, kann dafür Folgendes nutzen:
Dies ist eine Leistung der Justiz. Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar.Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform für die Zugänglichmachung von Unternehmensdaten. Hier werden veröffentlichungspflichtige Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt.
Kann man das Handelsregister kostenlos einsehen : Durch das Inkrafttreten der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ab August 2022 sind Handelsregisterauszüge nun kostenlos. Hier bekommen Sie Zugang.