Mit der jüngsten Novelle der Richtlinie im Jahr 2022 wurde auch ein neuer Titel eingeführt. Sie wird fortan als „Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD“ (Richtlinie (EU) 2022/2464), also die Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, bezeichnet.Die CSRD trat am 05. Januar 2023 in Kraft und ist in nationales Recht umzusetzen.Seit 2017 gilt in Deutschland für bestimmte Unternehmen die CSR-Berichtspflicht. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung in nationales Recht erfolgte durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (Gesetzestext).
Was ist die CSR Richtlinie : CSR-Berichtspflichten
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU haben 2014 eine Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen verabschiedet ( sog. CSR-Richtlinie).
Was versteht man unter CSRD
Die im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ändert den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen tiefgreifend. Mit der CSRD werden bestehende Regeln zur nicht-finanziellen Berichterstattung erheblich erweitert.
Was regelt die CSRD : Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird in Deutschland mehr als 15.000 Unternehmen dazu verpflichten, ihre Nachhaltigkeitsleistungen nach einem einheitlichen EU-Berichtsstandard transparent zu machen.
Alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) sind von der neuen Berichtspflicht erfasst. Unternehmen (unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung) sind verpflichtet nach der CSRD zu berichten, wenn sie zwei der drei der folgenden Kriterien auf Mutterkonzernebene erfüllen: Mehr als 250 Mitarbeitende und/oder Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. € Umsatz und/oder Bilanzsumme von mehr als 25 Mio.
Ist CSR ein Gesetz
(sog. CSR-Berichtspflicht) Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, d. h. das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten, ist im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 18.04.2017, Seite 802ff., verkündet worden und im Wesentlichen in Kraft getreten.Alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) sind von der neuen Berichtspflicht erfasst.Wer fällt unter den Anwendungsbereich der CSRD Durch die neue Directive werden die bisherigen Regelungen an das non-financial Reporting stark ausgeweitet. Daneben erfasst sind von der CSRD alle kapitalmarkt-orientierten Unternehmen, große Versicherungen sowie Banken. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie soll die bisher geltende Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) ersetzen.
Ist ein Nachhaltigkeitsbericht verpflichtend : Mit der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden immer mehr Unternehmen verpflichtet, ihre Aktivitäten in Sachen Nachhaltigkeit offenzulegen.
Bis wann muss CSRD umgesetzt werden : Inkrafttreten der CSRD
Da die CSRD am 5. Januar 2023 in Kraft trat, muss die Umsetzung in deutsches Recht bis spätestens Juli 2024 erfolgen. Der Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz wurde nun am 22.03.24 präsentiert.
Wer muss CSRD umsetzen
Unternehmen außerhalb der EU, die in der EU einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro generieren und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigstelle innerhalb der EU haben, müssen erstmals im Jahr 2029 über das Geschäftsjahr 2028 nach den Vorgaben der CSRD berichten. Unter dem Begriff „Corporate Social Responsibility“, kurz CSR, wird die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft verstanden. CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“ und beschreibt die in 2021 entsprechend eingeführte Richtlinie.Die Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) bringt für Unternehmen in Deutschland eine deutliche Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ab dem 1. Januar 2024 sind zunächst Unternehmen berichtpflichtig, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen.
Wer fällt wann unter die CSRD : im bilanzrechtlichen Sinne kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind, Drittstaatenunternehmen mit 150 Mio. Euro Umsatz in der EU, deren Tochterunternehmen die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Mio. Euro Umsatz erreichen.
Antwort Ist die CSRD eine Verordnung? Weitere Antworten – Ist CSRD eine Richtlinie
Mit der jüngsten Novelle der Richtlinie im Jahr 2022 wurde auch ein neuer Titel eingeführt. Sie wird fortan als „Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD“ (Richtlinie (EU) 2022/2464), also die Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, bezeichnet.Die CSRD trat am 05. Januar 2023 in Kraft und ist in nationales Recht umzusetzen.Seit 2017 gilt in Deutschland für bestimmte Unternehmen die CSR-Berichtspflicht. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung in nationales Recht erfolgte durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (Gesetzestext).
Was ist die CSR Richtlinie : CSR-Berichtspflichten
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU haben 2014 eine Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen verabschiedet ( sog. CSR-Richtlinie).
Was versteht man unter CSRD
Die im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ändert den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen tiefgreifend. Mit der CSRD werden bestehende Regeln zur nicht-finanziellen Berichterstattung erheblich erweitert.
Was regelt die CSRD : Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird in Deutschland mehr als 15.000 Unternehmen dazu verpflichten, ihre Nachhaltigkeitsleistungen nach einem einheitlichen EU-Berichtsstandard transparent zu machen.
Alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) sind von der neuen Berichtspflicht erfasst.
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Unternehmen (unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung) sind verpflichtet nach der CSRD zu berichten, wenn sie zwei der drei der folgenden Kriterien auf Mutterkonzernebene erfüllen: Mehr als 250 Mitarbeitende und/oder Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. € Umsatz und/oder Bilanzsumme von mehr als 25 Mio.
Ist CSR ein Gesetz
(sog. CSR-Berichtspflicht) Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, d. h. das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten, ist im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 18.04.2017, Seite 802ff., verkündet worden und im Wesentlichen in Kraft getreten.Alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) sind von der neuen Berichtspflicht erfasst.Wer fällt unter den Anwendungsbereich der CSRD Durch die neue Directive werden die bisherigen Regelungen an das non-financial Reporting stark ausgeweitet. Daneben erfasst sind von der CSRD alle kapitalmarkt-orientierten Unternehmen, große Versicherungen sowie Banken. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen.
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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie soll die bisher geltende Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) ersetzen.
Ist ein Nachhaltigkeitsbericht verpflichtend : Mit der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden immer mehr Unternehmen verpflichtet, ihre Aktivitäten in Sachen Nachhaltigkeit offenzulegen.
Bis wann muss CSRD umgesetzt werden : Inkrafttreten der CSRD
Da die CSRD am 5. Januar 2023 in Kraft trat, muss die Umsetzung in deutsches Recht bis spätestens Juli 2024 erfolgen. Der Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz wurde nun am 22.03.24 präsentiert.
Wer muss CSRD umsetzen
Unternehmen außerhalb der EU, die in der EU einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro generieren und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigstelle innerhalb der EU haben, müssen erstmals im Jahr 2029 über das Geschäftsjahr 2028 nach den Vorgaben der CSRD berichten.
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Unter dem Begriff „Corporate Social Responsibility“, kurz CSR, wird die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft verstanden. CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“ und beschreibt die in 2021 entsprechend eingeführte Richtlinie.Die Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) bringt für Unternehmen in Deutschland eine deutliche Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ab dem 1. Januar 2024 sind zunächst Unternehmen berichtpflichtig, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen.
Wer fällt wann unter die CSRD : im bilanzrechtlichen Sinne kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind, Drittstaatenunternehmen mit 150 Mio. Euro Umsatz in der EU, deren Tochterunternehmen die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Mio. Euro Umsatz erreichen.