Antwort Ist es schlimm eine Abmahnung zu bekommen? Weitere Antworten – Was sind die Folgen einer Abmahnung

Ist es schlimm eine Abmahnung zu bekommen?
Welche Konsequenzen hat eine Abmahnung im Arbeitsrecht In einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber ein Fehlverhalten und droht für den Wiederholungsfall mit einer Kündigung oder anderen arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Gelegentlich wird eine Abmahnung deshalb auch als gelbe Karte des Arbeitsrechts bezeichnet.

  1. Vermeiden Sie eine spontane Rechtfertigung im Gespräch.
  2. Geben Sie keine übereilte schriftliche Stellungnahme ab.
  3. Bestätigen Sie nicht auf der Abmahnung, dass die Vorwürfe berechtigt sind.
  4. Finden Sie heraus, was an den Vorwürfen dran ist.
  5. Überlegen Sie sich, ob Sie sich „gesichtswahrend“ entschuldigen sollten.

Wie schlimm ist eine Abmahnung Eine Abmahnung soll Ihnen nicht nur Ihr Fehlverhalten aufzeigen und Sie zur Besserung auffordern. Obendrein erfüllt sie eine Warnfunktion. Ihr Chef möchte Ihnen nämlich nichts anderes mitteilen, als dass eine Nichtbesserung Ihres Verhaltens eine Kündigung zur Folge hat.

Sollte man auf eine Abmahnung reagieren : Auf eine Abmahnung müssen Sie nicht schnell reagieren. Wenn Sie gegen ihre Abmahnung vorgehen wollen, brauchen Sie nämlich keine Fristen einhalten. Überlegen Sie deshalb lieber in Ruhe zu Hause oder mit Ihrem Anwalt, was Sie tun können und wollen. Oft wird eine Abmahnung persönlich übergeben.

Wie viel Abmahnungen bis zur Kündigung

Es besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Abmahnungen. Die Abmahnung kann auch mündlich erfolgen. Eine Verhaltensänderung muss nach Abmahnung erkennbar sein. Eine Kündigung bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist auch ohne Abmahnung möglich.

Wann führt eine Abmahnung zur Kündigung : Im Anschluss an die Abmahnung muss dem Abgemahnten dann hinreichend Zeit zur Bewährung – wenigstens vier Wochen – gelassen werden, bevor eine Kündigung erfolgen sollte.

Dahinter steckt der Kündigungsschutz von Arbeitnehmer:innen. So können Arbeitgeber:innen eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung erst dann aussprechen, wenn zuvor mindestens eine Abmahnung erteilt wurde.

Wenn Sie nach der Abmahnung lange beanstandungsfrei gearbeitet haben oder Ihr Arbeitgeber ihm bekannte Verhaltensweisen hingenommen hat, kann vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine neue Abmahnung erforderlich werden. Leider gibt es hierfür keine Regelfristen, an denen man sich orientieren kann.

Was passiert nach der ersten Abmahnung

Nach der ersten Abmahnung besteht ein recht hohes Risiko, bei Wiederholung des Verhaltens gekündigt zu werden. Daher sollten Arbeitnehmer spätestens dann besonders vorsichtig sein. Der Arbeitgeber kann jedoch auch zu viele Abmahnungen aussprechen.Eine Abmahnung kann nur eine rechtliche Grundlage für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung sein, wenn abgemahnter Pflichtverstoß und Kündigungsgrund gleichartig oder zumindest ähnlich sind.Im Anschluss an die Abmahnung muss dem Abgemahnten dann hinreichend Zeit zur Bewährung – wenigstens vier Wochen – gelassen werden, bevor eine Kündigung erfolgen sollte.

verjährt im Grunde nicht. Eine zu Recht erteilte Abmahnung bleibt bestehen und verliert nicht nach einer gewissen Zeit einfach ihre Gültigkeit. Das heißt, eine solche Abmahnung bleibt auch in der Personalakte deines Mitarbeiters vermerkt. Es gibt außerdem auch keine zeitliche Begrenzung zum Aussprechen einer Abmahnung.

Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung : Dahinter steckt der Kündigungsschutz von Arbeitnehmer:innen. So können Arbeitgeber:innen eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung erst dann aussprechen, wenn zuvor mindestens eine Abmahnung erteilt wurde.

Kann man nach einer Abmahnung gekündigt werden : Bei erneutem Fehlverhalten kann sie auch nach nur einer Abmahnung gekündigt werden. Wie viele Abmahnungen erforderlich sind, kann also nicht pauschal beantwortet werden. Daher gilt: Nach der ersten Abmahnung besteht ein recht hohes Risiko, bei Wiederholung des Verhaltens gekündigt zu werden.

Wie verhalte ich mich bei einer Abmahnung vom Arbeitgeber

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen Ihnen verschiedenen Möglichkeiten zur Verfügung, sich dagegen zu wehren:

  1. Gegendarstellung bzw. Widerspruch.
  2. Einschaltung des Betriebsrats.
  3. Anspruch/Klage auf Rücknahme der Abmahnung bzw. Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
  4. Nichts tun.


Handelt es sich um kleinere Verstöße, können aber auch zwei oder mehr Abmahnungen erforderlich sein. Wichtig ist also stets die Schwere des Verstoßes – je schwerer der Vorfall wiegt, desto eher genügt bereits eine Abmahnung. In Ausnahmefällen kann sogar die Kündigung ohne vorherige Abmahnung wirksam sein!