Nicht nur vor Sommerungen, sondern auch vor Winterungen können Zwischenfrüchte angebaut werden, wenn sie mindestens sechs Wochen vor der Bestellung der Hauptfrucht gesät werden. Die Aussaat der Zwischenfrüchte erfordert ebenso große Sorgfalt wie die der Hauptfrucht.30/60-Düngegabe im Herbst
Wenn über Gülle oder Gärrest der Düngebedarf von 30 kg Ammoniumstickstoff (NH4) oder 60 kg G Nges gedeckt wurde, darf auch kein Festmist und kein Mineraldünger mehr ausgebracht werden. Werden Zwischenfrüchte beweidet, so darf nicht zusätzlich eine 30/60-Düngegabe ausgebracht werden.Wer in einem roten Gebiet Landwirtschaft betreibt, muss sich seit dem ersten Januar 2021 an neue Auflagen halten. Zu den einheitlichen Auflagen in ganz Deutschland gehören: Düngemenge muss künftig 20 Prozent unter dem durchschnittlichen Düngebedarf der roten Gebiete liegen. Die Obergrenze liegt bei 170 kg N / ha.
Was bringt eine Zwischenfrucht : Die Vorteile des Zwischenfruchtanbaus liegen für Thomas Sirch auf der Hand: “Zwischenfrüchte sind für uns im Ackerbau und in der Tierhaltung gleichermaßen wichtig. Sie haben durch Gründüngung und Durchwurzelung eine positive Wirkung auf die Bodenfruchtbarkeit und halten auch Wasser und Nährstoffe im Oberboden.
Bis wann muss die Zwischenfrucht gesät sein
Die Zwischenfrüchte müssen aus mindestens zwei zulässigen Arten bestehen und spätestens zum 1. Oktober 2021 ausgesät sein. Die Zwischenfrucht muss bis einschließlich 15. Februar 2022 auf der Fläche verbleiben. Der Aufwuchs darf geschlegelt oder gehäckselt werden.
Ist winterbegrünung Pflicht : Das heißt eine allgemeine Begrünungspflicht im Herbst 2022 vor geplanten Sommerungen 2023 besteht nicht. Ausgesäte FAKT-Zwischenfrüchte und sonstige Zwischenfrüchte dürfen folglich wie bisher Ende November eingearbeitet werden (ausgenommen FAKT F1 Winterbegrünung).
In grünen Gebieten ist eine organische Düngung laut Düngeverordnung mit 60 kg/ha Gesamt-Stickstoff und 30 kg/ha Ammoniumstickstoff zugelassen. Für eine Düngung muss die Zwischenfrucht vor dem 15. September gesät werden, mindestens 6 Wochen stehen und die Ausbringung vor dem 1. Oktober stattfinden. Mit Zwischenfruchtanbau bezeichnet man den Anbau von Kulturen zwischen zwei Hauptfrüchten. Durch Stoppel- bzw. Untersaat, Sommer-/Winterzwischenfrüchte und die große Arten- und Sortenvielfalt bei Zwischenfrüchten lässt sich der Zwischenfruchtbau leicht ins Anbausystem integrieren.
Welche Zwischenfrucht in roten Gebieten
Vor einer Sommerung ist es in einem Roten Gebiet verpflichtend, eine Zwischenfrucht anzubauen. TerraLife® Mischungen wie z.B. die N-Fixx oder N-Fixx 50 sind die ideale Vorbereitung auf die Nachfrucht Mais und erschließen zusätzlich Stickstoff (siehe Rechenbeispiel).Er entscheidet mit darüber, wann gepflügt werden darf. Laut Düngeverordnung (DüV) gilt in roten und gelben Gebieten eine Pflicht für Zwischenfrüchte, wenn die anschließende Sommerung gedüngt wird und die Ernte der Vorfrucht vor dem 1. Oktober stattfindet. Die Zwischenfrucht ist dann bis zum 15. Januar stehen zu lassen.Die Zwischenfrüchte müssen aus mindestens zwei zulässigen Arten bestehen und spätestens zum 1. Oktober 2021 ausgesät sein. Die Zwischenfrucht muss bis einschließlich 15. Februar 2022 auf der Fläche verbleiben. Der Aufwuchs darf geschlegelt oder gehäckselt werden. Eingeführt wurde das Greening im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union im Jahre 2014. Seit dem Jahr 2015 ist es nunmehr verpflichtend, die Auflagen des Greenings zu erfüllen, um die Greeningprämie für einen Betrieb zu erhalten. Diese Prämie ist fest Bestandteil der Direktzahlungen.
Ist Fruchtfolge Pflicht : Laut den Vorgaben aus der GAP-Reform ab 2023 sind Landwirte ab 10 ha Ackerland verpflichtet jährlich einen Fruchtwechsel vorzunehmen. Der Anbau derselben Hauptkultur zwei Jahre hintereinander auf derselben Ackerfläche ist damit grundsätzlich nicht mehr zulässig.
Warum sät man Zwischenfrucht : Die wichtigsten Ziele, die durch den Anbau von Zwischenfrüchten angestrebt werden, sind die Bekämpfung von Nematoden, effiziente Unkrautunterdrückung, Erhalt der Schattengare, Erosionsschutz, Nährstoffkonservierung, Verbesserung der Bodenstruktur durch intensive Durchwurzelung und die Förderung der Bodenfruchtbarkeit.
Was ist die 160 80 Regel
Die Regel 160/80 ist für viele Betriebe eine Möglichkeit beim Stickstoff nach Düngebedarf zu düngen und diesen nicht um 20 % kürzen zu müssen. Grundsätzlich muss die Stickstoff- düngung aber so effizient wie möglich erfolgen. Die Fläche gilt bei vorheriger Genehmigung ab dem Zeitpunkt der Wiederanlage oder Neuanlage als Dauergrünland. Sie muss ab dann mindestens fünf Jahre für den Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und darf nicht gepflügt werden."Das wichtigste Bodenbearbeitungsgerät im Betrieb ist die Kurzscheibenegge, mit der auch die Zwischenfrüchte im Januar/Februar, möglichst bei Frost, eingearbeitet werden. Die Aussaat vom Sommergetreide erfolgt dann mit Kreiselegge/Drillmaschine mit Scheibenscharen.
Ist GAP verpflichtend : Die sogenannten Greening-Maßnahmen sind verpflichtende Voraussetzung für die Direktzahlungen. Das heißt, ein Betrieb, der Direktzahlungen für seine Flächen beantragt, muss auch Greening-Maßnahmen auf seinen Flächen durchführen.
Antwort Ist Zwischenfrucht Pflicht? Weitere Antworten – Wann muss ich Zwischenfrüchte anbauen
Aussaat der Zwischenfrüchte
Nicht nur vor Sommerungen, sondern auch vor Winterungen können Zwischenfrüchte angebaut werden, wenn sie mindestens sechs Wochen vor der Bestellung der Hauptfrucht gesät werden. Die Aussaat der Zwischenfrüchte erfordert ebenso große Sorgfalt wie die der Hauptfrucht.30/60-Düngegabe im Herbst
Wenn über Gülle oder Gärrest der Düngebedarf von 30 kg Ammoniumstickstoff (NH4) oder 60 kg G Nges gedeckt wurde, darf auch kein Festmist und kein Mineraldünger mehr ausgebracht werden. Werden Zwischenfrüchte beweidet, so darf nicht zusätzlich eine 30/60-Düngegabe ausgebracht werden.Wer in einem roten Gebiet Landwirtschaft betreibt, muss sich seit dem ersten Januar 2021 an neue Auflagen halten. Zu den einheitlichen Auflagen in ganz Deutschland gehören: Düngemenge muss künftig 20 Prozent unter dem durchschnittlichen Düngebedarf der roten Gebiete liegen. Die Obergrenze liegt bei 170 kg N / ha.
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Was bringt eine Zwischenfrucht : Die Vorteile des Zwischenfruchtanbaus liegen für Thomas Sirch auf der Hand: “Zwischenfrüchte sind für uns im Ackerbau und in der Tierhaltung gleichermaßen wichtig. Sie haben durch Gründüngung und Durchwurzelung eine positive Wirkung auf die Bodenfruchtbarkeit und halten auch Wasser und Nährstoffe im Oberboden.
Bis wann muss die Zwischenfrucht gesät sein
Die Zwischenfrüchte müssen aus mindestens zwei zulässigen Arten bestehen und spätestens zum 1. Oktober 2021 ausgesät sein. Die Zwischenfrucht muss bis einschließlich 15. Februar 2022 auf der Fläche verbleiben. Der Aufwuchs darf geschlegelt oder gehäckselt werden.
Ist winterbegrünung Pflicht : Das heißt eine allgemeine Begrünungspflicht im Herbst 2022 vor geplanten Sommerungen 2023 besteht nicht. Ausgesäte FAKT-Zwischenfrüchte und sonstige Zwischenfrüchte dürfen folglich wie bisher Ende November eingearbeitet werden (ausgenommen FAKT F1 Winterbegrünung).
In grünen Gebieten ist eine organische Düngung laut Düngeverordnung mit 60 kg/ha Gesamt-Stickstoff und 30 kg/ha Ammoniumstickstoff zugelassen. Für eine Düngung muss die Zwischenfrucht vor dem 15. September gesät werden, mindestens 6 Wochen stehen und die Ausbringung vor dem 1. Oktober stattfinden.
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Mit Zwischenfruchtanbau bezeichnet man den Anbau von Kulturen zwischen zwei Hauptfrüchten. Durch Stoppel- bzw. Untersaat, Sommer-/Winterzwischenfrüchte und die große Arten- und Sortenvielfalt bei Zwischenfrüchten lässt sich der Zwischenfruchtbau leicht ins Anbausystem integrieren.
Welche Zwischenfrucht in roten Gebieten
Vor einer Sommerung ist es in einem Roten Gebiet verpflichtend, eine Zwischenfrucht anzubauen. TerraLife® Mischungen wie z.B. die N-Fixx oder N-Fixx 50 sind die ideale Vorbereitung auf die Nachfrucht Mais und erschließen zusätzlich Stickstoff (siehe Rechenbeispiel).Er entscheidet mit darüber, wann gepflügt werden darf. Laut Düngeverordnung (DüV) gilt in roten und gelben Gebieten eine Pflicht für Zwischenfrüchte, wenn die anschließende Sommerung gedüngt wird und die Ernte der Vorfrucht vor dem 1. Oktober stattfindet. Die Zwischenfrucht ist dann bis zum 15. Januar stehen zu lassen.Die Zwischenfrüchte müssen aus mindestens zwei zulässigen Arten bestehen und spätestens zum 1. Oktober 2021 ausgesät sein. Die Zwischenfrucht muss bis einschließlich 15. Februar 2022 auf der Fläche verbleiben. Der Aufwuchs darf geschlegelt oder gehäckselt werden.
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Eingeführt wurde das Greening im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union im Jahre 2014. Seit dem Jahr 2015 ist es nunmehr verpflichtend, die Auflagen des Greenings zu erfüllen, um die Greeningprämie für einen Betrieb zu erhalten. Diese Prämie ist fest Bestandteil der Direktzahlungen.
Ist Fruchtfolge Pflicht : Laut den Vorgaben aus der GAP-Reform ab 2023 sind Landwirte ab 10 ha Ackerland verpflichtet jährlich einen Fruchtwechsel vorzunehmen. Der Anbau derselben Hauptkultur zwei Jahre hintereinander auf derselben Ackerfläche ist damit grundsätzlich nicht mehr zulässig.
Warum sät man Zwischenfrucht : Die wichtigsten Ziele, die durch den Anbau von Zwischenfrüchten angestrebt werden, sind die Bekämpfung von Nematoden, effiziente Unkrautunterdrückung, Erhalt der Schattengare, Erosionsschutz, Nährstoffkonservierung, Verbesserung der Bodenstruktur durch intensive Durchwurzelung und die Förderung der Bodenfruchtbarkeit.
Was ist die 160 80 Regel
Die Regel 160/80 ist für viele Betriebe eine Möglichkeit beim Stickstoff nach Düngebedarf zu düngen und diesen nicht um 20 % kürzen zu müssen. Grundsätzlich muss die Stickstoff- düngung aber so effizient wie möglich erfolgen.
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Die Fläche gilt bei vorheriger Genehmigung ab dem Zeitpunkt der Wiederanlage oder Neuanlage als Dauergrünland. Sie muss ab dann mindestens fünf Jahre für den Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und darf nicht gepflügt werden."Das wichtigste Bodenbearbeitungsgerät im Betrieb ist die Kurzscheibenegge, mit der auch die Zwischenfrüchte im Januar/Februar, möglichst bei Frost, eingearbeitet werden. Die Aussaat vom Sommergetreide erfolgt dann mit Kreiselegge/Drillmaschine mit Scheibenscharen.
Ist GAP verpflichtend : Die sogenannten Greening-Maßnahmen sind verpflichtende Voraussetzung für die Direktzahlungen. Das heißt, ein Betrieb, der Direktzahlungen für seine Flächen beantragt, muss auch Greening-Maßnahmen auf seinen Flächen durchführen.