Ein Hilfeplangespräch findet immer dann statt, wenn Sie im Zusammenhang mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung Hilfen beim Fachdienst Soziales beantragen oder eine bereits bestehende Hilfe verlängert werden soll.Nach Abschluss der Orientierungsphase findet das erste Hilfeplangespräch (HPG) statt. Die zuständigen Fachkräfte des Leistungserbringers bereiten gemeinsam mit den Leistungsempfängern das HPG vor und erstellen für das Hilfeplangespräch eine formlose schriftliche Vorlage mit den konkreten Hilfezielen.Das Hilfeplanverfahren umfasst alle Beteiligten:
Personensorgeberechtigte,
das Kind oder den jungen Menschen,
den Leistungsträger und.
den oder die Leistungserbringer.
Was wird bei einem Hilfeplangespräch besprochen : Gemäß § 36 SGB VIII soll der Hilfeplan den „erzieherischen Bedarf" feststellen. Im Hilfeplan werden alle Vereinbarungen und Entwicklungen festgehalten, die die Unterbringung des Kindes betreffen.
Wann ist ein Hilfeplan verpflichtend
Wann ist ein Hilfeplanverfahren verpflichtend Nach § 36 Abs. 2 SGB VIII sind Jugendämter dazu verpflichtet, für alle Hilfen zur Erziehung einen Hilfeplan zu erstellen. Lediglich Erziehungsberatungen, die nur für einen kurzen Zeitraum angelegt sind, fallen nicht unter diese Pflicht.
Was passiert in einem Hilfeplangespräch : Als Hilfeplanung bezeichnet man den Gesamtprozess von der anfänglichen Information und Beratung, über die Feststellung des Bedarfs und die Aufstellung des Hilfeplans bis hin zur Beendigung einer Einzelfallhilfe.
Hilfeplangespräch – mindestens einmal im Jahr
Mindestens einmal jährlich muss es ein sogenanntes "Hilfeplan-Gespräch" mit den notwendigen Beteiligten geben. Dies sind die Personensorgeberechtigten, die Eltern, das ältere Kind oder der Jugendliche, die Pflegeeltern. Diese Vereinbarung geschieht im Rahmen eines Gespräches, dem sogenannten ‚Hilfeplangespräch' (HPG). Die Ziele und Vereinbarungen werden regelmäßig wieder angeschaut und auf die aktuelle Situation des Kindes und seiner Pflegefamilie und Herkunftsfamilie hin verändert, bestätigt oder ergänzt.
Wer lädt zum Hilfeplangespräch ein
Verpflichtet zur Teilnahme an Hilfeplangesprächen sind Jugendamt-Verantwortliche (ASD, PKD oder nur PKD je nach Organisation), Sorgeberechtigter (Herkunftseltern oder Vormund/Pfleger), Pflegepersonen. Es können weitere Personen hinzugeladen werden.Hilfeplanung beschreibt in der Kinder- und Jugendhilfe ein Verfahren, wie eine einzelfallbezogene Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien ausgewählt, gewährt, geplant und zu einem möglichst guten Ergebnis geführt werden soll.Der Zweck des Hilfeplanes liegt „in erster Linie (darin), als Instrument der Selbstkontrolle für das verantwortliche Jugendamt sowie als Koordinationsinstrument zwischen dem Jugendamt und dem Träger der Einrichtung, der im Einzelfall tätig wird (zu dienen). Mindestens einmal jährlich muss es ein sogenanntes "Hilfeplan-Gespräch" mit den notwendigen Beteiligten geben. Dies sind die Personensorgeberechtigten, die Eltern, das ältere Kind oder der Jugendliche, die Pflegeeltern. Je nach Bedarf müssen auch andere für das Kind wichtige Personen hinzugezogen werden.
Wie läuft ein Hilfeplanverfahren ab : Das Hilfeplanverfahren, das heißt die konkrete methodische Umsetzung, ist in drei Teilprozesse aufgeteilt: Klärung des Hilfebedarfs (sozialpädagogische Diagnostik), Planung und Durchführung der Hilfe (sozialpädagogische Intervention), Überprüfung des Verlaufes, Fortschreibung und Beendigung (Evaluation).
Wie läuft ein Hilfeplan ab : Das Hilfeplanverfahren, das heißt die konkrete methodische Umsetzung, ist in drei Teilprozesse aufgeteilt: Klärung des Hilfebedarfs (sozialpädagogische Diagnostik), Planung und Durchführung der Hilfe (sozialpädagogische Intervention), Überprüfung des Verlaufes, Fortschreibung und Beendigung (Evaluation).
Was gehört in einen Hilfeplan
Der Hilfeplan dokumentiert die notwendige Beteiligung, die identifizierten Problemfel- der und Lösungsansätze sowie die Kontrolle von Zielen und Handlungsschritten und ist somit das Instrument zur Steuerung der Hilfe. Das Hilfeplanverfahren, das heißt die konkrete methodische Umsetzung, ist in drei Teilprozesse aufgeteilt: Klärung des Hilfebedarfs (sozialpädagogische Diagnostik), Planung und Durchführung der Hilfe (sozialpädagogische Intervention), Überprüfung des Verlaufes, Fortschreibung und Beendigung (Evaluation).In regelmäßigen Hilfeplangesprächen wird geprüft, wie geeignet die gewählten Hilfen sind und ob noch Bedarf besteht.
Antwort Wann kommt es zum Hilfeplangespräch? Weitere Antworten – Wann muss ein Hilfeplangespräch stattfinden
Ein Hilfeplangespräch findet immer dann statt, wenn Sie im Zusammenhang mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung Hilfen beim Fachdienst Soziales beantragen oder eine bereits bestehende Hilfe verlängert werden soll.Nach Abschluss der Orientierungsphase findet das erste Hilfeplangespräch (HPG) statt. Die zuständigen Fachkräfte des Leistungserbringers bereiten gemeinsam mit den Leistungsempfängern das HPG vor und erstellen für das Hilfeplangespräch eine formlose schriftliche Vorlage mit den konkreten Hilfezielen.Das Hilfeplanverfahren umfasst alle Beteiligten:
Was wird bei einem Hilfeplangespräch besprochen : Gemäß § 36 SGB VIII soll der Hilfeplan den „erzieherischen Bedarf" feststellen. Im Hilfeplan werden alle Vereinbarungen und Entwicklungen festgehalten, die die Unterbringung des Kindes betreffen.
Wann ist ein Hilfeplan verpflichtend
Wann ist ein Hilfeplanverfahren verpflichtend Nach § 36 Abs. 2 SGB VIII sind Jugendämter dazu verpflichtet, für alle Hilfen zur Erziehung einen Hilfeplan zu erstellen. Lediglich Erziehungsberatungen, die nur für einen kurzen Zeitraum angelegt sind, fallen nicht unter diese Pflicht.
Was passiert in einem Hilfeplangespräch : Als Hilfeplanung bezeichnet man den Gesamtprozess von der anfänglichen Information und Beratung, über die Feststellung des Bedarfs und die Aufstellung des Hilfeplans bis hin zur Beendigung einer Einzelfallhilfe.
Hilfeplangespräch – mindestens einmal im Jahr
Mindestens einmal jährlich muss es ein sogenanntes "Hilfeplan-Gespräch" mit den notwendigen Beteiligten geben. Dies sind die Personensorgeberechtigten, die Eltern, das ältere Kind oder der Jugendliche, die Pflegeeltern.
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Diese Vereinbarung geschieht im Rahmen eines Gespräches, dem sogenannten ‚Hilfeplangespräch' (HPG). Die Ziele und Vereinbarungen werden regelmäßig wieder angeschaut und auf die aktuelle Situation des Kindes und seiner Pflegefamilie und Herkunftsfamilie hin verändert, bestätigt oder ergänzt.
Wer lädt zum Hilfeplangespräch ein
Verpflichtet zur Teilnahme an Hilfeplangesprächen sind Jugendamt-Verantwortliche (ASD, PKD oder nur PKD je nach Organisation), Sorgeberechtigter (Herkunftseltern oder Vormund/Pfleger), Pflegepersonen. Es können weitere Personen hinzugeladen werden.Hilfeplanung beschreibt in der Kinder- und Jugendhilfe ein Verfahren, wie eine einzelfallbezogene Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien ausgewählt, gewährt, geplant und zu einem möglichst guten Ergebnis geführt werden soll.Der Zweck des Hilfeplanes liegt „in erster Linie (darin), als Instrument der Selbstkontrolle für das verantwortliche Jugendamt sowie als Koordinationsinstrument zwischen dem Jugendamt und dem Träger der Einrichtung, der im Einzelfall tätig wird (zu dienen).
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Mindestens einmal jährlich muss es ein sogenanntes "Hilfeplan-Gespräch" mit den notwendigen Beteiligten geben. Dies sind die Personensorgeberechtigten, die Eltern, das ältere Kind oder der Jugendliche, die Pflegeeltern. Je nach Bedarf müssen auch andere für das Kind wichtige Personen hinzugezogen werden.
Wie läuft ein Hilfeplanverfahren ab : Das Hilfeplanverfahren, das heißt die konkrete methodische Umsetzung, ist in drei Teilprozesse aufgeteilt: Klärung des Hilfebedarfs (sozialpädagogische Diagnostik), Planung und Durchführung der Hilfe (sozialpädagogische Intervention), Überprüfung des Verlaufes, Fortschreibung und Beendigung (Evaluation).
Wie läuft ein Hilfeplan ab : Das Hilfeplanverfahren, das heißt die konkrete methodische Umsetzung, ist in drei Teilprozesse aufgeteilt: Klärung des Hilfebedarfs (sozialpädagogische Diagnostik), Planung und Durchführung der Hilfe (sozialpädagogische Intervention), Überprüfung des Verlaufes, Fortschreibung und Beendigung (Evaluation).
Was gehört in einen Hilfeplan
Der Hilfeplan dokumentiert die notwendige Beteiligung, die identifizierten Problemfel- der und Lösungsansätze sowie die Kontrolle von Zielen und Handlungsschritten und ist somit das Instrument zur Steuerung der Hilfe.
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Das Hilfeplanverfahren, das heißt die konkrete methodische Umsetzung, ist in drei Teilprozesse aufgeteilt: Klärung des Hilfebedarfs (sozialpädagogische Diagnostik), Planung und Durchführung der Hilfe (sozialpädagogische Intervention), Überprüfung des Verlaufes, Fortschreibung und Beendigung (Evaluation).In regelmäßigen Hilfeplangesprächen wird geprüft, wie geeignet die gewählten Hilfen sind und ob noch Bedarf besteht.