Antwort Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor? Weitere Antworten – Wann verletze ich Markenrechte

Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?
Sobald ein Zeichen im Geschäftsverkehr genutzt wird, um Waren oder Dienstleistungen zu kennzeichnen, besteht die Gefahr, die Markenrechte Dritter zu verletzen. Wort-, Wort-/Bild- und Bildmarken werden als Registermarken beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim EUIPO als Unionsmarke eingetragen.Markenrechtliche geschützt können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen werden. Nach § 4 Nr. 1 MarkenG entsteht der Markenschutz grundsätzlich erst durch die gebührenpflichtige Anmeldung und Eintragung des Zeichens in das Markenregister.Eine Markenverletzungsklage kann hingegen wesentlich teurer werden. Die Anwaltskosten richten sich dann nach dem Streitwert, der bei einer Markenverletzung in der Regel bei mindestens 50.000 EUR liegt. Der Streitwert kann jedoch je nach Bekanntheit der Marke auch wesentlich höher ausfallen.

Was passiert wenn ich einen geschützten Namen verwende : Den § 143 MarkenG stellt die Markenrechtsverletzung unter Strafe. Demnach müssen Dritte, die Logos oder Markennamen im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich verwenden mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Wann liegt keine Markenrechtsverletzung vor

Grundsätzlich besteht Markenschutz ausschließlich bei Handeln im geschäftlichen Verkehr. Folglich tritt eine Markenrechtsverletzung im Zusammenhang mit einer kommerziellen Tätigkeit auf. Wird eine Marke hingegen für private Zwecke genutzt, liegt keine Markenrechtsverletzung vor.

Was passiert bei Verstoß gegen Markenrecht : Nach § 143 MarkenG kann eine vorsätzliche Markenrechtsverletzung mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Im Markenrecht werden in der Regel bei Erstbegehung Geldstrafen verhängt. Diese liegen in der Regel im Bereich 30 bis 180 Tagessätze.

Bemerken Sie als Markeninhaber, dass Dritte Ihre Markenrechte verletzen, können Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegen den Rechtsverletzer vorgehen, um die eigene Marke zu schützen. Sie können bereits vor einem Prozess aktiv werden (beispielsweise durch eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung).

Die „einfache“ strafbare Kennzeichenverletzung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Wenn der Täter gewerbsmäßig oder bandenmäßig handelt, beträgt die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren! Ein gewerbsmäßiges Handeln ist nicht selten.

Was kann nicht als Marke geschützt werden

Absolute Schutzhindernisse sind beispielsweise:

  • fehlende Unterscheidungskraft.
  • für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben.
  • ein in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen.
  • Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung.

Sie können den zentralen Kundenservice des DPMA kontaktieren (Telefon: 089 2195-1000). Die Datenbankhotline Rechercheunterstützung (Telefon: 089 2195-3435) beantwortet gerne Ihre Fragen zur Suche. In den Recherchesälen des DPMA in München und Berlin unterstützen Sie sachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.In DPMAregister können Sie kostenfrei nach deutschen Marken recherchieren. Die Datenbank enthält angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene nationale deutsche Marken.

Um geschützt zu werden, dürfen die Zeichen einer Marke jedoch nicht zu allgemein sein – sie müssen also Unterscheidungskraft besitzen. Auch beschreibende Angaben sind nicht schutzfähig – zum Beispiel „saftige Birne“ für die Ware Obst (für die Ware Computer könnte der Begriff hingegen schutzfähig sein).

Kann eine Marke nach dem Markenrecht auch ohne Eintragung geschützt sein : Wird die Marke, trotz sehr großer Bekanntheit in Deutschland noch nicht benutzt, kann diese Notorietätsmarke auch ohne Eintragung geschützt sein. Sinn dieses Markenschutzes ist es, dass große Marken vor der formalen Eintragung als Marke im jeweiligen Land schon vor geschäftstüchtigen Anmeldern geschützt sein sollen.

Wie weit reicht der Schutz einer Marke : Wie lange ist eine Marke geschützt Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.

Was wird durch Markenrecht geschützt

Das Markenrecht schützt nicht das eigentliche Produkt oder die Dienstleistung, sondern den guten Namen und die Unterscheidungskraft eines Unternehmens und seiner Produkte.