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Wann spricht man von Menschenhandel?
Menschenhandel ist eine Menschenrechtsverletzung, die Frauen, Männer und Kinder gleichermaßen betreffen kann. Als Menschen- beziehungsweise Kinderhandel gilt gemäß UN-Menschenhandelsprotokoll „die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen (…) zum Zweck der Ausbeutung“.Menschenhandel erkennen

  1. sie allein für die Versorgung einer oder eines nahen Angehörigen verantwortlich sind,
  2. sie in ihrem Heimatland in schwierigen sozialen oder wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
  3. sie in Deutschland ohne einen gesicherten Aufenthaltsstatus und deshalb in Angst vor Abschiebung leben,

Nichts weniger als moderne Sklaverei: Menschen werden unter Zwang in der Prostitution, als Arbeitskraft oder in der Bettelei ausgebeutet. Von Menschenhandel wird gesprochen, wenn jemand durch Gewalt, Täuschung, Drohung oder Nötigung angeworben, vermittelt und ausgebeutet wird.

Wer ermittelt bei Menschenhandel : mit Ausländerbehörden, Botschaften, Konsulaten, Polizei, Justizvollzugsanstalten, Gerichten, Sozialämtern, Jugendämtern, Wohnungsämtern, Jobcentern, aber auch mit Dolmetschern, Ärzten, Rechtsanwälten, Therapeuten u. a. Ausländische Betroffene des Menschenhandels in Deutschland haben gem. § 59 Abs.

Was fällt alles unter Menschenhandel

Hierzu zählen z. B. schlechte Bezahlung, überlange Arbeitszeiten, überhöhte Vermittlungsgebühren und Mietzahlungen, gefährliche Arbeitsbedingungen und das Vorenthalten des Lohns. In den letzten Jahren konnte im Bereich der Arbeitsausbeutung eine Zunahme an abgeschlossenen Ermittlungsverfahren verzeichnet werden.

Was ist die Strafe für Menschenhandel : § 232a

(3) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List zu der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder den in Absatz 1 Nummer 2 bezeichneten sexuellen Handlungen veranlasst.

Fachberatungsstellen und Ansprechpartner für Betroffene des Menschenhandels. KOK e.V. – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. Auf der Website www.kok-gegen-menschenhandel.de finden sich weitere Informationen für Opfer von Menschenhandel.

Menschenhandel und Ausbeutung sind in Deutschland als Straftaten im StGB definiert. Prostitution und sexuelle Dienstleistungen dagegen legal und durch das Prostitutionsgesetz und das Prostituiertenschutzgesetz gesetzlich geregelt.

Wer wird Opfer von Menschenhandel

Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung findet nahezu ausschließlich in der Prostitution statt. Häufig werden die Opfer durch Bekannte, Familienangehörige, Freunde, o. ä. in die Prostitution gebracht und ausgebeutet.§ 232a

(3) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List zu der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder den in Absatz 1 Nummer 2 bezeichneten sexuellen Handlungen veranlasst.(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person, die in der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Weise ausgebeutet werden soll, 1. 2. entführt oder sich ihrer bemächtigt oder ihrer Bemächtigung durch eine dritte Person Vorschub leistet.