Antwort Was ist eine mittelbare Markenverletzung? Weitere Antworten – Wann liegt eine Markenverletzung vor

Was ist eine mittelbare Markenverletzung?
Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor Sobald ein Zeichen im Geschäftsverkehr genutzt wird, um Waren oder Dienstleistungen zu kennzeichnen, besteht die Gefahr, die Markenrechte Dritter zu verletzen.Den § 143 MarkenG stellt die Markenrechtsverletzung unter Strafe. Demnach müssen Dritte, die Logos oder Markennamen im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich verwenden mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.Eine Benutzungshandlung ist nach der Rechtsprechung “markenmäßig”, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Die Benutzung beeinträchtigt eine Markenfunktion der fremden Marke. Die Benutzung der fremden Marke dient zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen.

Was droht bei Markenrechtsverletzung : Nach § 143 MarkenG kann eine vorsätzliche Markenrechtsverletzung mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Im Markenrecht werden in der Regel bei Erstbegehung Geldstrafen verhängt. Diese liegen in der Regel im Bereich 30 bis 180 Tagessätze.

Wie teuer ist eine Markenrechtsverletzung

Eine Markenverletzungsklage kann hingegen wesentlich teurer werden. Die Anwaltskosten richten sich dann nach dem Streitwert, der bei einer Markenverletzung in der Regel bei mindestens 50.000 EUR liegt. Der Streitwert kann jedoch je nach Bekanntheit der Marke auch wesentlich höher ausfallen.

Wann endet Markenschutz : Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern.

Generell gilt für Marken, Logos, Wort-Bild-Marken und Bildmarken also, dass man sie für Publikationen, Artikel, Texte, Arbeitsvorlagen, in Vorträgen und Filmen erlaubnisfrei verwenden kann, solange man sie lediglich zitiert, und sie nicht zu eigenen, geschäftlichen oder werberischen Zwecken benutzt.

Markenrechtliche geschützt können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen werden. Nach § 4 Nr. 1 MarkenG entsteht der Markenschutz grundsätzlich erst durch die gebührenpflichtige Anmeldung und Eintragung des Zeichens in das Markenregister.

Wann darf man fremde Marken nutzen

Erlaubt sind: Die Nutzung einer fremden Marke für die Kennzeichnung und Bewerbung von Waren, die vom Markeninhaber unter der entsprechenden Marke in den Verkehr gebracht wurde (sog. „Erschöpfung“). Vertreibt ein Händler fremde Markenprodukte, darf er die Waren selbstverständlich unter der jeweiligen Marke anbieten.Grundsätzlich darf nur der Markeninhaber die Marke verwenden. Der Markeninhaber kann Dritten daher verbieten, im geschäftlichen Verkehr ohne seine Zustimmung identische Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen.Verfall einer Marke (§ 49 MarkenG)

Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag für verfallen erklärt und gelöscht, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht benutzt worden ist, sie inzwischen geeignet ist, das Publikum zu täuschen oder der Inhaber nicht mehr die Voraussetzungen des § 7 MarkenG erfüllt.

Laut § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG hat der Abmahnende das Recht auf den fristgerechten Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen erforderlichen Kosten. In der Regel liegen die Kosten für eine Abmahnung durch Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverbände zwischen 150 und 250 Euro.

Wie hoch darf eine Abmahnung sein : Abmahnungen wegen einer Markenrechtsverletzung sind sehr kostspielig. Das liegt daran, dass die Gegenstandswerte für die Unterlassungsansprüche sehr hoch sind. Regelmäßig liegen die Gegenstandswerte zwischen 50.000 EUR und 100.000 EUR.

Wie oft kann man Marke verlängern : Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern. Die Verlängerung wird jeweils am Tag nach Ablauf der letzten Schutzdauer wirksam.

Was darf man als Logo verwenden

Generell gilt für Marken, Logos, Wort-Bild-Marken und Bildmarken also, dass man sie für Publikationen, Artikel, Texte, Arbeitsvorlagen, in Vorträgen und Filmen erlaubnisfrei verwenden kann, solange man sie lediglich zitiert, und sie nicht zu eigenen, geschäftlichen oder werberischen Zwecken benutzt.

Das Urheberrecht für dein Logo, also das „erschaffene Werk“, liegt immer bei der Person, die es erstellt hat. Dieses Recht kann dem Grafiker/der Grafikerin auch nicht genommen werden – es ist unverkäuflich.Vom Schutz ausgeschlossen sind neben Zeichen, die nicht klar und eindeutig bestimmbar sind, vor allem Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.

Wann darf ich ein Logo verwenden : Im Markenrecht gilt der Grundsatz, dass ein als Marke verwendetes oder eingetragenes Logo erst nach Einholung der Zustimmung des Markeninhabers, also meist des Herstellers, verwendet werden darf.