Antwort Was ist in der Feuerversicherung nicht versichert? Weitere Antworten – Welche Schäden sind von der Feuerversicherung ausgeschlossen

Was ist in der Feuerversicherung nicht versichert?
Die Rohbauversicherung (auch Feuerrohbauversicherung genannt) ist unverzichtbar. Sie versichert das Gebäude während der Bauphase, also vom Baubeginn bis zum Bauende. Versichert sind die Risiken Feuer, Brand, Blitzschlag und Explosion. Schäden durch Leitungswasser sind durch die Rohbauversicherung noch nicht versichert.Oftmals ist der Versicherungsschutz tatsächlich lückenhaft, oder Versicherungsnehmer machen im Schadenfall Formfehler und sonstige Unbedachtheiten, die eine vollständige Schadenersatz-Zahlung gefährden. Das geht schon bei Fehlern bei der Schadensmeldung gegenüber dem Versicherer los (vgl. Brandschaden melden).Nicht versichert sind Schäden durch Niederschläge, wenn Sie Fenster und Türen des Gebäudes offen gelassen haben. Von vielen Gebäudeversicherungen werden außerdem Schäden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser nicht bezahlt. Hierfür gibt es ergänzende Policen, die Elementarschadenversicherungen (siehe Kasten).

Was ist bei der Feuerversicherung versichert : Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem Mauerwerk, Dachziegel sowie fest verbaute Fenster und Türen. In der Regel übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparatur bis hin zum Wiederaufbau des Gebäudes zum ortsüblichen Neubauwert.

Welche Schäden können nicht versichert werden

Welcher Schaden ist nicht versichert

  • Schäden die durch Vorsatz eingetreten sind.
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen mit Ausnahme der eigenen Wohnung (Geliehene Sachen sind bei einigen Versicherern durch Klauselvereinbarung versicherbar)
  • Schäden im Zusammenhang mit kriminellen Handlungen.

Welche Schäden übernimmt die Versicherung : Das Wichtigste in Kürze: Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben – und zwar in unbegrenzter Höhe. Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.

Die Wohngebäudeversicherung kann ihre Leistung verweigern, wenn es sich um nicht mitversicherte Güter oder um ein nicht versichertes Schadensereignis handelt. Bei Unterversicherung und grober Fahrlässigkeit können Versicherer ihre Leistung kürzen.

Die Wohngebäudeversicherung deckt in aller Regel Schäden aus Brand, Sturm und Hagel sowie ausgetretenem Leitungswasser ab. Elementarschäden – etwa aus Überschwemmung, Starkregen oder Erdbeben – müssen Versicherungsnehmer bei Bedarf separat versichern.

Für welche Schäden kommt eine Gebäudeversicherung auf

Versichert sind Schäden durch die direkte Einwirkung von Sturm oder Hagel am versicherten Gebäude bzw. Sachen. Bezahlt werden auch Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf das versicherte Gebäude oder Sachen schleudert.Eine Wohngebäudeversicherung kommt für Kosten auf, die durch Schäden am Gebäude selbst entstehen. Dies umfasst auch Schäden an Nebengebäuden und an fest mit dem Gebäude verbundenen Objekten. Eine Hausratversicherung deckt das Inventar ab.Beschädigt ein unbeabsichtigt ausgelöstes Feuer in einem besonders ungünstigen Fall auch die Wohnung oder das Haus eines Nachbarn, dann zahlt die private Haftpflichtversicherung des Verursachers. Es wird geprüft, ob der Versicherungsnehmer für den Schaden haftbar gemacht werden kann.

Nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Menschen, die hauptberuflich selbstständig beziehungsweise freiberuflich erwerbstätig sind, sowie Beamte, Richterinnen und Zeitsoldaten.

Wann übernimmt die Versicherung den Schäden nicht : Grundsätzlich werden folgende Schäden nicht von der Versicherung übernommen: Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden. Schäden, die bei strafbaren Vergehen entstanden sind. Schäden infolge einer Vertragspflichtverletzung.

Welche Wasserschaden zahlt die Gebäudeversicherung nicht : Den Wasserschaden zahlt die Versicherung nicht, wenn es sich um einen sogenannten "Elementarschaden" handelt und Elementarschäden beim Versicherten nicht gedeckt sind.

Was zahlt alles die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung deckt in aller Regel Schäden aus Brand, Sturm und Hagel sowie ausgetretenem Leitungswasser ab. Elementarschäden – etwa aus Überschwemmung, Starkregen oder Erdbeben – müssen Versicherungsnehmer bei Bedarf separat versichern.

Tipp: Die verbundene Gebäudeversicherung zahlt nicht, wenn die Schäden von anderen Elementargefahren wie Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben oder Vulkanausbruch verursacht werden.Generell sichert die Wohngebäudeversicherung nur solche Schäden ab, die direkt am Wohngebäude entstehen. Dazu gehören das Dach, das Mauerwerk und das Fundament. Auch fest installiertes Inventar wie die Heizungsanlage, die Badewanne oder der Parkett-Fußboden ist in der Regel im Versicherungsschutz enthalten.

Welche Kosten übernimmt eine Gebäudeversicherung : Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten, die am Gebäude beispielsweise durch Feuer (z. B. Brand oder Blitzschlag), Leitungswasser, Sturm oder Hagel verursacht werden.