Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützen soll. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.Daher liegt eine Markenverletzung immer dann vor, wenn jemand die geschützte Marke gegen den Willen des Berechtigten verwendet. Dabei ist nicht nur die identische Benutzung, also Verwendung des Markennamen oder Markenlogos, eine Verletzungshandlung, sondern auch die Verwendung von ähnlichen Zeichen.Markenrechtliche geschützt können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen werden. Nach § 4 Nr. 1 MarkenG entsteht der Markenschutz grundsätzlich erst durch die gebührenpflichtige Anmeldung und Eintragung des Zeichens in das Markenregister.
Was droht bei Markenrechtsverletzung : Nach § 143 MarkenG kann eine vorsätzliche Markenrechtsverletzung mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Im Markenrecht werden in der Regel bei Erstbegehung Geldstrafen verhängt. Diese liegen in der Regel im Bereich 30 bis 180 Tagessätze.
Was regelt das Markenrecht
Womit befasst sich das Markenrecht Das Markenrecht befasst sich allgemein mit dem Schutz von Marken und Bezeichnungen von Dienstleistungen und Waren im geschäftlichen Verkehr und gehört zum gewerblichen Rechtsschutz.
Welche Markenrechte gibt es : Markenrechte können auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen. Man unterscheidet zwischen Wortmarken (der geschriebene Name), Bildmarken (diese enthalten nur Grafik, keinen Text) und Wort-Bild-Marken. Eher selten gibt es zudem noch Farbmarken, Hörmarken, Geruchsmarken und haptische Marken.
Anders als im Markenrecht oder Patentrecht muss das Urheberrecht nicht angemeldet werden, sondern entsteht bereits bei Schaffung des Werkes. Urheber sollten sich bei der Verletzung Ihrer Rechte zur Wehr setzen und die weitere unrechtmäßige Verwertung des Werkes verhindern. Sie können den zentralen Kundenservice des DPMA kontaktieren (Telefon: 089 2195-1000). Die Datenbankhotline Rechercheunterstützung (Telefon: 089 2195-3435) beantwortet gerne Ihre Fragen zur Suche. In den Recherchesälen des DPMA in München und Berlin unterstützen Sie sachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Welche Namen sind markenrechtlich geschützt
Das Markenrecht schützt grundsätzlich nicht nur Marken, die zur Bezeichnung von Produkten verwendet werden, sondern auch geschäftliche Bezeichnungen insbesondere Unternehmenskennzeichen. Unter den Begriff des Unternehmenskennzeichens fallen insbesondere der Name und die Firma, aber auch Logos oder sonstige Zeichen.Das Markenrecht schützt nicht das eigentliche Produkt oder die Dienstleistung, sondern den guten Namen und die Unterscheidungskraft eines Unternehmens und seiner Produkte.
Antwort Was ist Markenrecht einfach erklärt? Weitere Antworten – Was versteht man unter Markenrecht
Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützen soll. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.Daher liegt eine Markenverletzung immer dann vor, wenn jemand die geschützte Marke gegen den Willen des Berechtigten verwendet. Dabei ist nicht nur die identische Benutzung, also Verwendung des Markennamen oder Markenlogos, eine Verletzungshandlung, sondern auch die Verwendung von ähnlichen Zeichen.Markenrechtliche geschützt können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen werden. Nach § 4 Nr. 1 MarkenG entsteht der Markenschutz grundsätzlich erst durch die gebührenpflichtige Anmeldung und Eintragung des Zeichens in das Markenregister.
Was droht bei Markenrechtsverletzung : Nach § 143 MarkenG kann eine vorsätzliche Markenrechtsverletzung mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Im Markenrecht werden in der Regel bei Erstbegehung Geldstrafen verhängt. Diese liegen in der Regel im Bereich 30 bis 180 Tagessätze.
Was regelt das Markenrecht
Womit befasst sich das Markenrecht Das Markenrecht befasst sich allgemein mit dem Schutz von Marken und Bezeichnungen von Dienstleistungen und Waren im geschäftlichen Verkehr und gehört zum gewerblichen Rechtsschutz.
Welche Markenrechte gibt es : Markenrechte können auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen. Man unterscheidet zwischen Wortmarken (der geschriebene Name), Bildmarken (diese enthalten nur Grafik, keinen Text) und Wort-Bild-Marken. Eher selten gibt es zudem noch Farbmarken, Hörmarken, Geruchsmarken und haptische Marken.
Anders als im Markenrecht oder Patentrecht muss das Urheberrecht nicht angemeldet werden, sondern entsteht bereits bei Schaffung des Werkes. Urheber sollten sich bei der Verletzung Ihrer Rechte zur Wehr setzen und die weitere unrechtmäßige Verwertung des Werkes verhindern.
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Sie können den zentralen Kundenservice des DPMA kontaktieren (Telefon: 089 2195-1000). Die Datenbankhotline Rechercheunterstützung (Telefon: 089 2195-3435) beantwortet gerne Ihre Fragen zur Suche. In den Recherchesälen des DPMA in München und Berlin unterstützen Sie sachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Welche Namen sind markenrechtlich geschützt
Das Markenrecht schützt grundsätzlich nicht nur Marken, die zur Bezeichnung von Produkten verwendet werden, sondern auch geschäftliche Bezeichnungen insbesondere Unternehmenskennzeichen. Unter den Begriff des Unternehmenskennzeichens fallen insbesondere der Name und die Firma, aber auch Logos oder sonstige Zeichen.Das Markenrecht schützt nicht das eigentliche Produkt oder die Dienstleistung, sondern den guten Namen und die Unterscheidungskraft eines Unternehmens und seiner Produkte.