Gemäß der DIN-Norm 277 dient die gesamte Fläche der Immobilie als Berechnungsgrundlage. Damit entspricht die Grundfläche der Wohnfläche. Im Unterschied zur WoFlV bezieht die DIN 277 Kellerräume, Dachböden und Balkone zu 100 Prozent in die Berechnung ein.Flure und Treppenhäuser werden nicht zur Nutzfläche gerechnet. Sie zählen zu den Verkehrsflächen. Für die Berechnung der Nutzfläche werden alle Flächen der nach DIN 277 zur Nutzfläche gehörenden Räume addiert.Definition Verkehrsfläche (VF) nach DIN 277
Die Verkehrsfläche umfasst nach DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (aktualisierte Ausgabe August 2021) eine Teilfläche der Netto-Raumfläche (NRF), die „der horizontalen und vertikalen Verkehrserschließung oder der Verkehrssicherung des Bauwerks“ dient.
Wie berechnet man die Nutzfläche nach DIN 277 : Nach DIN 277 kann die Nutzfläche ganz einfach berechnet werden, indem die Quadratmeterzahlen aller Räume, inklusive Balkon, Terrasse oder Wintergarten, addiert werden.
Ist der Flur eine Wohnfläche
In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.
Welche Räume gehören nicht zur Wohnfläche : Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.
Bei einem Haus können z.B. Schlafzimmer, Küchen, Bäder, Büro Räume, aber auch Speisekammern und Keller zur Nutzfläche gehören. Die Treppen einer Immobilie gehören jedoch nicht zur Nutzfläche. Der Flur kann ein Teil der Wohnfläche sein und somit zur Nutzfläche gehören. In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.
Ist Flur mit Treppe Wohnfläche
Flure und Treppenhäuser zählen als Verkehrsfläche und somit nicht zur anrechenbaren Nutz- beziehungsweise Wohnfläche. Normale Treppen innerhalb der Wohnung gelten als Wohnfläche, unabhängig ihrer Länge. Balkone, Terrassen und Dachgärten zählen zu 100% als Wohnfläche.In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche. Es gibt Räume, die weder zur Wohn- noch zur Nutzfläche gehören. Dabei handelt es sich zum einen um die Verkehrsfläche. Dazu zählen Treppen, Flure, Eingänge, Hallen und Aufzüge. Zum anderen gibt es noch die Funktionsfläche, die betriebstechnische Anlagen wie Heizungs- und Betriebsräume sowie Maschinenräume umfasst.
Welche Räume gehören nicht zur Nutzfläche : Treppen und Aufzüge gehören weder zur Nutzfläche, noch zur Wohnfläche. Es gibt Räume, die weder zur Wohn- noch zur Nutzfläche gehören. Dabei handelt es sich zum einen um die Verkehrsfläche. Dazu zählen Treppen, Flure, Eingänge, Hallen und Aufzüge.
Welche Räume gehören zur DIN 277 : Welche Räume zählen zur Nutzungsfläche Für die Nutzungsfläche wurden diverse Nutzungsarten definiert, dazu zählen: Wohnen und Aufenthalt, Büroarbeit, Produktion, Lagern und Verkaufen. Heizungsräume, Lüftungsanlagen, Stromversorgung und andere Betriebsräume werden als Technikflächen (TF) gewertet.
Wann zählt der Flur nicht zur Wohnfläche
In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche. Übersicht: Welcher Raum zählt wozu
Welcher Raum
Art der Fläche nach DIN 277
Art der Fläche nach Wohnflächenverordnung
Flur
Verkehrsfläche
Wohnfläche
Dachboden
Nutzfläche
keine Wohnfläche
Treppenräume
Verkehrsfläche
Wohnfläche
Hauswirtschaftsraum
Nutzfläche (ggf. Funktionsfläche)
keine Wohnfläche
Eine große Rolle spielt es, welche Räume zur Wohnfläche gezählt werden. Kellerräume oder Balkone zum Beispiel werden bei der DIN-Norm-Berechnung zu 100 Prozent angerechnet. Anders bei der Wohnflächenverordnung: Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Garagen zählen nicht zur Wohnfläche.
Ist Flur im Einfamilienhaus Wohnfläche : Wohnflächenberechnung: Was zählt zur Wohnfläche Zur Wohnfläche in einem Haus oder in einer Wohnung gehören vor allem die Flächen von Wohnzimmer, Schlaf- und Kinderzimmer. Die Küche, das Esszimmer, Fluren und Diele, Badezimmer und WCs sowie Abstell- und Nebenräume sind bei der Berechnung ebenfalls zu berücksichtigen.
Antwort Was sagt DIN 277 aus? Weitere Antworten – Was sagt die DIN 277
Gemäß der DIN-Norm 277 dient die gesamte Fläche der Immobilie als Berechnungsgrundlage. Damit entspricht die Grundfläche der Wohnfläche. Im Unterschied zur WoFlV bezieht die DIN 277 Kellerräume, Dachböden und Balkone zu 100 Prozent in die Berechnung ein.Flure und Treppenhäuser werden nicht zur Nutzfläche gerechnet. Sie zählen zu den Verkehrsflächen. Für die Berechnung der Nutzfläche werden alle Flächen der nach DIN 277 zur Nutzfläche gehörenden Räume addiert.Definition Verkehrsfläche (VF) nach DIN 277
Die Verkehrsfläche umfasst nach DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (aktualisierte Ausgabe August 2021) eine Teilfläche der Netto-Raumfläche (NRF), die „der horizontalen und vertikalen Verkehrserschließung oder der Verkehrssicherung des Bauwerks“ dient.
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Wie berechnet man die Nutzfläche nach DIN 277 : Nach DIN 277 kann die Nutzfläche ganz einfach berechnet werden, indem die Quadratmeterzahlen aller Räume, inklusive Balkon, Terrasse oder Wintergarten, addiert werden.
Ist der Flur eine Wohnfläche
In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.
Welche Räume gehören nicht zur Wohnfläche : Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.
Bei einem Haus können z.B. Schlafzimmer, Küchen, Bäder, Büro Räume, aber auch Speisekammern und Keller zur Nutzfläche gehören. Die Treppen einer Immobilie gehören jedoch nicht zur Nutzfläche. Der Flur kann ein Teil der Wohnfläche sein und somit zur Nutzfläche gehören.
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In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.
Ist Flur mit Treppe Wohnfläche
Flure und Treppenhäuser zählen als Verkehrsfläche und somit nicht zur anrechenbaren Nutz- beziehungsweise Wohnfläche. Normale Treppen innerhalb der Wohnung gelten als Wohnfläche, unabhängig ihrer Länge. Balkone, Terrassen und Dachgärten zählen zu 100% als Wohnfläche.In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.
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Es gibt Räume, die weder zur Wohn- noch zur Nutzfläche gehören. Dabei handelt es sich zum einen um die Verkehrsfläche. Dazu zählen Treppen, Flure, Eingänge, Hallen und Aufzüge. Zum anderen gibt es noch die Funktionsfläche, die betriebstechnische Anlagen wie Heizungs- und Betriebsräume sowie Maschinenräume umfasst.
Welche Räume gehören nicht zur Nutzfläche : Treppen und Aufzüge gehören weder zur Nutzfläche, noch zur Wohnfläche. Es gibt Räume, die weder zur Wohn- noch zur Nutzfläche gehören. Dabei handelt es sich zum einen um die Verkehrsfläche. Dazu zählen Treppen, Flure, Eingänge, Hallen und Aufzüge.
Welche Räume gehören zur DIN 277 : Welche Räume zählen zur Nutzungsfläche Für die Nutzungsfläche wurden diverse Nutzungsarten definiert, dazu zählen: Wohnen und Aufenthalt, Büroarbeit, Produktion, Lagern und Verkaufen. Heizungsräume, Lüftungsanlagen, Stromversorgung und andere Betriebsräume werden als Technikflächen (TF) gewertet.
Wann zählt der Flur nicht zur Wohnfläche
In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.
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Übersicht: Welcher Raum zählt wozu
Eine große Rolle spielt es, welche Räume zur Wohnfläche gezählt werden. Kellerräume oder Balkone zum Beispiel werden bei der DIN-Norm-Berechnung zu 100 Prozent angerechnet. Anders bei der Wohnflächenverordnung: Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Garagen zählen nicht zur Wohnfläche.
Ist Flur im Einfamilienhaus Wohnfläche : Wohnflächenberechnung: Was zählt zur Wohnfläche Zur Wohnfläche in einem Haus oder in einer Wohnung gehören vor allem die Flächen von Wohnzimmer, Schlaf- und Kinderzimmer. Die Küche, das Esszimmer, Fluren und Diele, Badezimmer und WCs sowie Abstell- und Nebenräume sind bei der Berechnung ebenfalls zu berücksichtigen.