Antwort Welche Rechte haben die Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang? Weitere Antworten – Was bedeutet Betriebsübergang für Arbeitnehmer

Welche Rechte haben die Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang?
Beim Betriebsübergang tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Alten und neuen Betriebsinhaber trifft vor Betriebsübergang eine Informationspflicht. Vom Betriebsübergang betroffene Arbeitnehmer haben ein Widerspruchsrecht.Betriebsübergang: Ihr Arbeitsvertrag bleibt gültig!

Ihr Arbeitsverhältnis darf nicht aufgrund eines Betriebsübergangs gekündigt werden. Eine solche Kündigung ist unwirksam, unabhängig davon, ob der neue oder der alte Arbeitgeber sie ausspricht.1 S. 2 BGB regelt, dass solche Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer die aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung resultieren, innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden dürfen.

Welche Auswirkung hat der Wechsel des Eigentümers in der Regel auf die bestehenden Arbeitsverträge : Neue Arbeitsverträge müssen nicht geschlossen werden. Die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen bleiben bestehen. So hat der neue Inhaber ab dem Zeitpunkt des Übergangs insbesondere das Weisungsrecht im gleichen Umfang wie zuvor der alte Betriebsinhaber.

Auf was muss ich achten bei einer Betriebsübernahme

Voraussetzungen: Wer eine Firma übernehmen will, sollte über die entsprechenden beruflichen und betriebswirtschaftlichen Vorkenntnisse verfügen. Zudem sollten alle Informationen über den zu übernehmenden Betrieb eingeholt werden.

Kann ich als Arbeitnehmer bei Betriebsübergang kündigen : Betriebsübergang und Kündigungsschutz

Nach § 613a Abs. 4 BGB darf keine Kündigung aufgrund des Betriebsübergangs ausgesprochen werden – weder durch den alten noch durch den neuen Arbeitgeber.

Viele Arbeitnehmer glauben sogar, der Arbeitgeber könne nach einem Betriebsübergang besonders leicht kündigen. Ein solches Sonderkündigungsrecht nach einem Betriebsübergang gibt es aber nicht (auch nicht für die Arbeitnehmer).

§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB lautet: "Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein."

Wann liegt ein Betriebsübergang nach 613a vor

§ 613a Abs. 1 lautet: "Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.