Antwort Wer führt das Hilfeplangespräch? Weitere Antworten – Wer macht den Hilfeplan

Wer führt das Hilfeplangespräch?
Das Jugendamt trägt die Verantwortung für den Hilfeplan, muss ihn allerdings nicht selbst erstellen. Der Hilfeplan kann zusammen mit Betroffenen auch vom jeweiligen Leistungserbringer (freien Träger, s.u.) erstellt werden.Das Hilfeplanverfahren umfasst alle Beteiligten:

  • Personensorgeberechtigte,
  • das Kind oder den jungen Menschen,
  • den Leistungsträger und.
  • den oder die Leistungserbringer.

Hilfeplanung beschreibt in der Kinder- und Jugendhilfe ein Verfahren, wie eine einzelfallbezogene Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien ausgewählt, gewährt, geplant und zu einem möglichst guten Ergebnis geführt werden soll.

Wo findet ein Hilfeplangespräch statt : Diese Gespräche werden üblicherweise vom Jugendamt initiiert und finden im Rahmen der lerntherapeutischen Förderung statt (Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach § 35a SGB VIII).

Wie läuft ein Hilfeplan ab

Das Hilfeplanverfahren, das heißt die konkrete methodische Umsetzung, ist in drei Teilprozesse aufgeteilt: Klärung des Hilfebedarfs (sozialpädagogische Diagnostik), Planung und Durchführung der Hilfe (sozialpädagogische Intervention), Überprüfung des Verlaufes, Fortschreibung und Beendigung (Evaluation).

Wie oft muss ein Hilfeplangespräch stattfinden : Im Rahmen der ambulanten Hilfen, soll das Hilfeplangespräch in regelmäßigen Abständen, im Normalfall zweimal im Jahr stattfinden. Inhaltlich geht es hierbei um eine Evaluation der bestehenden Hilfe.

Im Hilfeplangespräch wird erarbeitet, welche Hilfe die angemessene ist für das vorliegende Problem und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. falls Sie bereits andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das Warum war die Hilfe nicht erfolgreich

Gemäß § 36 SGB VIII soll der Hilfeplan den „erzieherischen Bedarf" feststellen. Im Hilfeplan werden alle Vereinbarungen und Entwicklungen festgehalten, die die Unterbringung des Kindes betreffen.

Wann findet ein HPG statt

Nach Abschluss der Orientierungsphase findet das erste Hilfeplangespräch (HPG) statt. Die zuständigen Fachkräfte des Leistungserbringers bereiten gemeinsam mit den Leistungsempfängern das HPG vor und erstellen für das Hilfeplangespräch eine formlose schriftliche Vorlage mit den konkreten Hilfezielen.Der Hilfeplan dokumentiert die notwendige Beteiligung, die identifizierten Problemfel- der und Lösungsansätze sowie die Kontrolle von Zielen und Handlungsschritten und ist somit das Instrument zur Steuerung der Hilfe.Das Hilfeplanverfahren, das heißt die konkrete methodische Umsetzung, ist in drei Teilprozesse aufgeteilt: Klärung des Hilfebedarfs (sozialpädagogische Diagnostik), Planung und Durchführung der Hilfe (sozialpädagogische Intervention), Überprüfung des Verlaufes, Fortschreibung und Beendigung (Evaluation).