Antwort Wer kommt nicht in den offenen Vollzug? Weitere Antworten – Kann jeder in den offenen Vollzug

Wer kommt nicht in den offenen Vollzug?
Offener Vollzug Voraussetzungen: Ein Überblick

In der Regel müssen jedoch folgende Kriterien erfüllt sein: Der Gefangene muss seine Strafe bereits bis zu einem bestimmten Grad verbüßt haben, er muss bereit sein, an der Resozialisierung mitzuwirken, und es darf keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr bestehen.Im offenen Vollzug haben Gefangene innerhalb der Haftanstalt Freiheiten, die im geschlossenen Vollzug nicht gegeben sind. Die Haftzellen sind nicht verriegelt und Gefangene können Anträge stellen, um einer Arbeit nachzugehen oder Freigang zu erhalten. Die Gesetzgebung zum offenen Vollzug ist im § 10 Abs.Die Gefangenen sind grundsätzlich ständig und unmittelbar zu beaufsichtigen, sobald sie ihren Haftraum verlassen und sich innerhalb der Anstalt bewegen. In Anstalten des geschlossenen Vollzuges sind alle Gefangenen unterzubringen, die für eine Unterbringung in Anstalten des offenen Vollzuges nicht geeignet sind.

Wer entscheidet über Freigang : Vollstreckungsbehörde als solche ist grundsätzlich die Staatsanwaltschaft, während für bestimmte Entscheidungen während der Strafvollstreckung – etwa über die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung – die Strafvollstreckungskammer des örtlich zuständigen Landgerichts zuständig ist.

Welche Voraussetzungen braucht man für einen offenen Vollzug

Die Feststellung der Eignung für den offenen Vollzug setzt in der Regel voraus, dass der Gefangene in angemessenem Umfang in Lockerungen erprobt worden ist. Dies gilt nicht für Gefangene, die eine oder mehrere Freiheitsstrafen mit einer Gesamtdauer von bis zu einschließlich 24 Monaten zu verbüßen haben.

Kann man sofort in den offenen Vollzug kommen : Zu beachten ist, dass in einigen Bundesländern keine direkte Aufnahme in den offenen Vollzug erfolgt, sodass sich derjenige, der zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, selbst stellen und dann sofort in der JVA den Antrag auf Verlegung in den offenen Vollzug stellen sollte.

Erforderlich für eine Unterbringung im offenen Vollzug ist in der Regel die Feststellung der Eignung, die sich u. a. an der Gemeinschaftsfähigkeit und korrekter Führung unter geringer Aufsicht ablesen lässt, sowie am Feh- len von Hinweisen auf Flucht- und Missbrauchsgefahr.

Die Ausübung des Freigangs erfolgt in der Regel aus den Abteilungen des offenen Vollzuges. Freigang kann regelmäßig erst 18 Monate vor dem voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt gewährt werden. Die Zulassung zum Freigang setzt eine angemessene Erprobung und Bewährung in anderen Lockerungen voraus.

Wer entscheidet über den offenen Vollzug

Über die Eignung für den offenen Vollzug und die Verlegung dorthin entscheidet die Justizvollzugsanstalt, in der sich der Gefangene befindet. Einer Zustimmung der Gefangenen bedarf es nicht.