Antwort Wer lädt zum Hilfeplangespräch ein? Weitere Antworten – Wer nimmt an einem Hilfeplangespräch teil

Wer lädt zum Hilfeplangespräch ein?
Am Hilfeplangespräch nimmt der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes teil sowie die Personensorgeberechtigten, das Kind oder der Jugendliche und je nach Fall- und Problemgestaltung weitere mit dem Kind bzw. Jugendlichen betraute Person (Lehrer, Ausbilder, Ärzte etc.).Das Jugendamt trägt die Verantwortung für den Hilfeplan, muss ihn allerdings nicht selbst erstellen. Der Hilfeplan kann zusammen mit Betroffenen auch vom jeweiligen Leistungserbringer (freien Träger, s.u.) erstellt werden.Das Hilfeplanverfahren umfasst alle Beteiligten:

  • Personensorgeberechtigte,
  • das Kind oder den jungen Menschen,
  • den Leistungsträger und.
  • den oder die Leistungserbringer.

Was passiert bei einem Hilfeplangespräch : Diese Vereinbarung geschieht im Rahmen eines Gespräches, dem sogenannten ‚Hilfeplangespräch' (HPG). Die Ziele und Vereinbarungen werden regelmäßig wieder angeschaut und auf die aktuelle Situation des Kindes und seiner Pflegefamilie und Herkunftsfamilie hin verändert, bestätigt oder ergänzt.

Wie oft findet Hilfeplangespräch statt

Im Rahmen der ambulanten Hilfen, soll das Hilfeplangespräch in regelmäßigen Abständen, im Normalfall zweimal im Jahr stattfinden. Inhaltlich geht es hierbei um eine Evaluation der bestehenden Hilfe.

Wie läuft ein Hilfeplanverfahren ab : Das Hilfeplanverfahren, das heißt die konkrete methodische Umsetzung, ist in drei Teilprozesse aufgeteilt: Klärung des Hilfebedarfs (sozialpädagogische Diagnostik), Planung und Durchführung der Hilfe (sozialpädagogische Intervention), Überprüfung des Verlaufes, Fortschreibung und Beendigung (Evaluation).

Das Hilfeplanverfahren, das heißt die konkrete methodische Umsetzung, ist in drei Teilprozesse aufgeteilt: Klärung des Hilfebedarfs (sozialpädagogische Diagnostik), Planung und Durchführung der Hilfe (sozialpädagogische Intervention), Überprüfung des Verlaufes, Fortschreibung und Beendigung (Evaluation).

Im Rahmen der ambulanten Hilfen, soll das Hilfeplangespräch in regelmäßigen Abständen, im Normalfall zweimal im Jahr stattfinden. Inhaltlich geht es hierbei um eine Evaluation der bestehenden Hilfe.

Wann findet ein HPG statt

Nach Abschluss der Orientierungsphase findet das erste Hilfeplangespräch (HPG) statt. Die zuständigen Fachkräfte des Leistungserbringers bereiten gemeinsam mit den Leistungsempfängern das HPG vor und erstellen für das Hilfeplangespräch eine formlose schriftliche Vorlage mit den konkreten Hilfezielen.Der Hilfeplan dokumentiert die notwendige Beteiligung, die identifizierten Problemfel- der und Lösungsansätze sowie die Kontrolle von Zielen und Handlungsschritten und ist somit das Instrument zur Steuerung der Hilfe.Diese Gespräche werden üblicherweise vom Jugendamt initiiert und finden im Rahmen der lerntherapeutischen Förderung statt (Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach § 35a SGB VIII).