Nach § 36 Abs. 2 SGB VIII sind Jugendämter dazu verpflichtet, für alle Hilfen zur Erziehung einen Hilfeplan zu erstellen.Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt wie z.B.:
Bedarf. Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Verhalten der Eltern, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
Ziel der Hilfsmaßnahmen. Was soll sich durch die Hilfe ändern
Art der Hilfe.
Diese finden ebenfalls im Rahmen eines Gespräches statt. Üblicherweise lädt das Jugendamt alle Beteiligten einmal jährlich zu einem Hilfeplangespräch ein. Hilfeplangespräche können auch öfter stattfinden, besonders dann, wenn Vereinbarungen oder Zielsetzungen zu Beginn noch nicht eindeutig gemacht werden konnten.
Was macht ein Hilfeplaner : Klärung des Hilfebedarfs (sozialpädagogische Diagnostik), Planung und Durchführung der Hilfe (sozialpädagogische Intervention), Überprüfung des Verlaufes, Fortschreibung und Beendigung (Evaluation).
Was muss im Hilfeplan stehen
Der Hilfeplan dokumentiert die notwendige Beteiligung, die identifizierten Problemfel- der und Lösungsansätze sowie die Kontrolle von Zielen und Handlungsschritten und ist somit das Instrument zur Steuerung der Hilfe.
Wer muss bei einem Hilfeplangespräch alles dabei sein : Verpflichtet zur Teilnahme an Hilfeplangesprächen sind Jugendamt-Verantwortliche (ASD, PKD oder nur PKD je nach Organisation), Sorgeberechtigter (Herkunftseltern oder Vormund/Pfleger), Pflegepersonen. Es können weitere Personen hinzugeladen werden.
Verpflichtet zur Teilnahme an Hilfeplangesprächen sind Jugendamt-Verantwortliche (ASD, PKD oder nur PKD je nach Organisation), Sorgeberechtigter (Herkunftseltern oder Vormund/Pfleger), Pflegepersonen. Es können weitere Personen hinzugeladen werden.
An der Erstellung eines Hilfeplans sind das Jugendamt, die Sorgeberechtigten, das betroffene Kind oder der Jugendliche, gegebenenfalls Pflegeeltern, sowie weitere beteiligte Fachkräfte, wie Lehrer oder Ärzte, beteiligt.
Was gehört in einen Hilfeplan
Der Hilfeplan dokumentiert die notwendige Beteiligung, die identifizierten Problemfelder und Lösungsansätze sowie Ziele und Handlungsschritte und ist somit das Instrument zur Steuerung der Hilfe.Verpflichtet zur Teilnahme an Hilfeplangesprächen sind Jugendamt-Verantwortliche (ASD, PKD oder nur PKD je nach Organisation), Sorgeberechtigter (Herkunftseltern oder Vormund/Pfleger), Pflegepersonen. Es können weitere Personen hinzugeladen werden.
Antwort Wer schreibt den Hilfeplan? Weitere Antworten – Wer macht die hilfeplanung
Nach § 36 Abs. 2 SGB VIII sind Jugendämter dazu verpflichtet, für alle Hilfen zur Erziehung einen Hilfeplan zu erstellen.Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt wie z.B.:
Diese finden ebenfalls im Rahmen eines Gespräches statt. Üblicherweise lädt das Jugendamt alle Beteiligten einmal jährlich zu einem Hilfeplangespräch ein. Hilfeplangespräche können auch öfter stattfinden, besonders dann, wenn Vereinbarungen oder Zielsetzungen zu Beginn noch nicht eindeutig gemacht werden konnten.
Was macht ein Hilfeplaner : Klärung des Hilfebedarfs (sozialpädagogische Diagnostik), Planung und Durchführung der Hilfe (sozialpädagogische Intervention), Überprüfung des Verlaufes, Fortschreibung und Beendigung (Evaluation).
Was muss im Hilfeplan stehen
Der Hilfeplan dokumentiert die notwendige Beteiligung, die identifizierten Problemfel- der und Lösungsansätze sowie die Kontrolle von Zielen und Handlungsschritten und ist somit das Instrument zur Steuerung der Hilfe.
Wer muss bei einem Hilfeplangespräch alles dabei sein : Verpflichtet zur Teilnahme an Hilfeplangesprächen sind Jugendamt-Verantwortliche (ASD, PKD oder nur PKD je nach Organisation), Sorgeberechtigter (Herkunftseltern oder Vormund/Pfleger), Pflegepersonen. Es können weitere Personen hinzugeladen werden.
Verpflichtet zur Teilnahme an Hilfeplangesprächen sind Jugendamt-Verantwortliche (ASD, PKD oder nur PKD je nach Organisation), Sorgeberechtigter (Herkunftseltern oder Vormund/Pfleger), Pflegepersonen. Es können weitere Personen hinzugeladen werden.
An der Erstellung eines Hilfeplans sind das Jugendamt, die Sorgeberechtigten, das betroffene Kind oder der Jugendliche, gegebenenfalls Pflegeeltern, sowie weitere beteiligte Fachkräfte, wie Lehrer oder Ärzte, beteiligt.
Was gehört in einen Hilfeplan
Der Hilfeplan dokumentiert die notwendige Beteiligung, die identifizierten Problemfelder und Lösungsansätze sowie Ziele und Handlungsschritte und ist somit das Instrument zur Steuerung der Hilfe.Verpflichtet zur Teilnahme an Hilfeplangesprächen sind Jugendamt-Verantwortliche (ASD, PKD oder nur PKD je nach Organisation), Sorgeberechtigter (Herkunftseltern oder Vormund/Pfleger), Pflegepersonen. Es können weitere Personen hinzugeladen werden.