Falls eine Beschäftigte/ein Beschäftigter nach deutschem Recht unfallversichert ist, muss das sie/ihn beschäftigende Unternehmen Beiträge an die zuständige Berufsgenossenschaft zahlen. Das gilt auch dann, wenn sich der Unternehmenssitz nicht in Deutschland befindet.Jedes Unternehmen ist verpflichtet, sich bei einem Unfallversicherungsträger, also etwa einer Berufsgenossenschaft, anzumelden. Das geht aus § 192 des Sozialgesetzbuches VII hervor.Pro 100 Euro Entgelt bezahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für das Umlagejahr 2022 für ihre Beschäftigten zwischen 37 Cent und 2,02 Euro Beitrag – je nach Gefahrklasse.
Für wen zahlt die Berufsgenossenschaft : Wer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen gesundheitlichen Schaden erleidet, hat Anspruch auf eine Verletztenrente der zuständigen Berufsgenossenschaft. Der Anspruch besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 Prozent gemindert ist.
Wer ist von der Berufsgenossenschaft befreit
Unternehmer, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, können auf schriftlichen Antrag (formlos) von der Versicherungspflicht für die Zukunft befreit werden. Dies hat den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge.
Wer braucht keine Berufsgenossenschaft : Antwort: Viele Einzelunternehmer (Selbständige) müssen nicht Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein, sie können sich aber freiwillig dort versichern. Für bestimmte Berufsgruppen (z.B. in Gesundheitsdienst, in der Landwirtschaft) besteht jedoch eine Versicherungspflicht.
Grundlage für die Erhebung eines einheitlichen Mindestbeitrages ist § 25 Abs. 3 der Satzung. Seit dem 01.01.2021 beträgt der Mindestbeitrag 80,00 Euro. Der Mindestbeitrag kann nicht durch einen zu gewährenden Nachlass im Rahmen des Beitragsausgleichsverfahrens unterschritten werden. Der Beitragsfuß bleibt stabil bei 2,80. Der Beitragsfuß für die Lastenverteilung nach Entgelten, dem Solidaritätsausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften, wurde auf 2,00 festgesetzt. Der Vorschuss-Beitragsfuß für 2023 beträgt 2,94. Die Höhe des Mindestbeitrags beträgt weiterhin 62 Euro.
Wer ist pflichtversichert in der Berufsgenossenschaft
Kraft Gesetzes sind alle Beschäftigten versichert unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgelts, d.h. auch Auszubildende. Darüber hinaus sind folgende Personengruppen pflichtversichert: bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr)Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht bereits kraft Gesetzes versichert. Nur in bestimmten Branchen sind Unternehmer automatisch versichert. Jeder andere Unternehmer kann sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen, sowie gegen Berufskrankheiten versichern.Der Beitragsfuß spiegelt die Aufwendungen der BG BAU wider und wird vom Vorstand jedes Jahr neu festgesetzt. Für das Jahr 2022 beträgt der Beitragsfuß 0,4200. Der Mindestbeitrag für die BG BAU beträgt jährlich 100 Euro. Soweit eine Berufsgenossenschaft für Ihren Bereich nicht vorhanden ist, tritt die Verwaltungsberufsgenossenschaft ein. Zum gesetzlich versicherten Personenkreis gehören grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnis stehen.
Antwort Wer zahlt in die Berufsgenossenschaft ein? Weitere Antworten – Wann muss ich an die Berufsgenossenschaft zahlen
Falls eine Beschäftigte/ein Beschäftigter nach deutschem Recht unfallversichert ist, muss das sie/ihn beschäftigende Unternehmen Beiträge an die zuständige Berufsgenossenschaft zahlen. Das gilt auch dann, wenn sich der Unternehmenssitz nicht in Deutschland befindet.Jedes Unternehmen ist verpflichtet, sich bei einem Unfallversicherungsträger, also etwa einer Berufsgenossenschaft, anzumelden. Das geht aus § 192 des Sozialgesetzbuches VII hervor.Pro 100 Euro Entgelt bezahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für das Umlagejahr 2022 für ihre Beschäftigten zwischen 37 Cent und 2,02 Euro Beitrag – je nach Gefahrklasse.
Für wen zahlt die Berufsgenossenschaft : Wer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen gesundheitlichen Schaden erleidet, hat Anspruch auf eine Verletztenrente der zuständigen Berufsgenossenschaft. Der Anspruch besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 Prozent gemindert ist.
Wer ist von der Berufsgenossenschaft befreit
Unternehmer, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, können auf schriftlichen Antrag (formlos) von der Versicherungspflicht für die Zukunft befreit werden. Dies hat den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge.
Wer braucht keine Berufsgenossenschaft : Antwort: Viele Einzelunternehmer (Selbständige) müssen nicht Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein, sie können sich aber freiwillig dort versichern. Für bestimmte Berufsgruppen (z.B. in Gesundheitsdienst, in der Landwirtschaft) besteht jedoch eine Versicherungspflicht.
Grundlage für die Erhebung eines einheitlichen Mindestbeitrages ist § 25 Abs. 3 der Satzung. Seit dem 01.01.2021 beträgt der Mindestbeitrag 80,00 Euro. Der Mindestbeitrag kann nicht durch einen zu gewährenden Nachlass im Rahmen des Beitragsausgleichsverfahrens unterschritten werden.
![]()
Der Beitragsfuß bleibt stabil bei 2,80. Der Beitragsfuß für die Lastenverteilung nach Entgelten, dem Solidaritätsausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften, wurde auf 2,00 festgesetzt. Der Vorschuss-Beitragsfuß für 2023 beträgt 2,94. Die Höhe des Mindestbeitrags beträgt weiterhin 62 Euro.
Wer ist pflichtversichert in der Berufsgenossenschaft
Kraft Gesetzes sind alle Beschäftigten versichert unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgelts, d.h. auch Auszubildende. Darüber hinaus sind folgende Personengruppen pflichtversichert: bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr)Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht bereits kraft Gesetzes versichert. Nur in bestimmten Branchen sind Unternehmer automatisch versichert. Jeder andere Unternehmer kann sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen, sowie gegen Berufskrankheiten versichern.Der Beitragsfuß spiegelt die Aufwendungen der BG BAU wider und wird vom Vorstand jedes Jahr neu festgesetzt. Für das Jahr 2022 beträgt der Beitragsfuß 0,4200. Der Mindestbeitrag für die BG BAU beträgt jährlich 100 Euro.
![]()
Soweit eine Berufsgenossenschaft für Ihren Bereich nicht vorhanden ist, tritt die Verwaltungsberufsgenossenschaft ein. Zum gesetzlich versicherten Personenkreis gehören grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnis stehen.