Antwort Wird der Abstellraum zur Wohnfläche gerechnet? Weitere Antworten – Wann zählt ein Abstellraum zur Wohnfläche

Wird der Abstellraum zur Wohnfläche gerechnet?
Zur Wohnfläche gehören: Wohn- und Schlafzimmer, Bäder, Küchen, Flure und Abstellkammern sowie Wintergärten oder Fitnessräume, sofern diese beheizbar sind. Abstell- und Kellerräume außerhalb der Wohnung zählen nicht zur Wohnfläche.In der Teilungserklärung als "Speicherräume" oder "Abstellräume" oder Ähnliches bezeichnete Räumlichkeiten dürfen im Allgemeinen nicht ohne weiteres als Wohnräume genutzt werden.Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.

Welcher Raum zählt nicht zur Wohnfläche : Grundsätzlich ausgenommen von der Fläche sind hingegen Keller und Dachböden, Heizungsräume, Waschküchen sowie Garagen. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Treppen mit mindestens 3 Stufen sowie Türnischen und Fensternischen, welche nicht bis zum Fußboden reichen oder maximal 14 cm tief sind.

Ist ein Abstellraum Wohnfläche Grundsteuer

Heizungsräume, Kellerräume, Abstellräume, Waschkeller, Trockenräume, Vorratskeller usw. Die Flächen dieser Zubehörräume zählen weder als Wohnfläche noch als Nutzfläche, soweit sie in einem Nutzungszusammenhang mit Wohnflächen stehen. Die Wohnräume eines Einfamilienhauses haben eine Fläche von insgesamt 160 qm.

Ist Abstellraum Wohn oder Nutzfläche : Die Wohnfläche ist die Fläche einer Immobilie, die bewohnt werden kann. Klassischerweise gehören dazu die Wohn- und Schlafzimmer, Küchen, Bäder, Kinder- und Arbeitszimmer, aber auch Speisekammern und Abstellräume.

Grundsteuererklärung: Was nicht zur Wohnfläche zählt

Einige Räume müssen in der Grundsteuererklärung nicht angegeben werden. Dazu gehören: Räume im Keller (zum Beispiel Heizungsräume, Waschküchen und Vorratsräume), sofern sie nicht Wohnzwecken dienen. Treppen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.

Grundsteuererklärung: Was nicht zur Wohnfläche zählt

Einige Räume müssen in der Grundsteuererklärung nicht angegeben werden. Dazu gehören: Räume im Keller (zum Beispiel Heizungsräume, Waschküchen und Vorratsräume), sofern sie nicht Wohnzwecken dienen. Treppen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.

Welche Räume muss man bei der Grundsteuer nicht angeben

Vereinfacht dargestellt ist bei der Grundsteuererklärung folgendes gemeint: Wohnfläche nach WoFlV, Zubehörräume wie Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume oder Bodenräume sind komplett wegzulassen.Dazu gehören auch: häusliche Arbeitszimmer, Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume (je zur Hälfte), Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu dieser Wohnung oder diesem Haus gehören (in der Regel je zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte).Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Räume, die weder als Wohn- noch als Nutzfläche angesehen werden, können außer Acht gelassen werden. Dazu zählen laut Wohnflächenverordnung beispielsweise Kellerräume, Garagen, Heizungsräume und Dachböden.

Zur Wohnfläche gehören danach die Flächen von Räumen, die für Wohnzwecke genutzt werden. Das sind Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad usw. Auch die Fläche eines häuslichen Arbeitszimmers zählt bei der Grundsteuer als Wohnfläche.

Welche Räume muss man bei der Grundsteuer angeben : Nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV), die auch für die Grundsteuer relevant ist, zählen zur Wohnfläche u.a. Wohn- und Schlafräume, Küche, Speisekammer, Gästezimmer, Badezimmer, separate Toiletten sowie Flure und Dielen.

Ist der Flur eine Wohnfläche : In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.

Welche Räume kann ich bei der Grundsteuer weglassen

Zimmer, die weder als Wohn- noch als Nutzfläche angesehen werden, müssen nicht berücksichtigt werden. Laut der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche werden folgende Räume nicht besteuert: Kellerräume. Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung.

Grundsteuer 2023: Hier lässt sich Geld sparen

Gebäudeteil Fläche wird angerechnet
Flur Ja
Keller, Waschküche Nein
Treppen (ein bis zwei Stufen) Ja
Treppenhaus (ab drei Stufen) Nein

Nicht als Wohnfläche einzuordnen sind etwa: Zubehörräume zur Wohnnutzung: Zum Beispiel Keller, Abstellkammern außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachböden, Garage, Heizungs- oder Trockenräume. Hausflure außerhalb der Wohnung in Wohngebäuden mit mehr als einer Wohnung.

Was zählt nicht als Wohnfläche bei der Grundsteuer : Nicht als Wohnfläche einzuordnen sind etwa: Zubehörräume zur Wohnnutzung: Zum Beispiel Keller, Abstellkammern außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachböden, Garage, Heizungs- oder Trockenräume. Hausflure außerhalb der Wohnung in Wohngebäuden mit mehr als einer Wohnung.